Gericht entscheidet für »Rigaer 94«

Teilräumung des Wohnprojekts in Berlin für rechtswidrig erklärt

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Die Teilräumung des alternativen Wohnprojekts in der Rigaer Straße 94 war nach Ansicht des Berliner Landgerichts rechtswidrig. Der Eigentümer habe bis heute keinen Räumungstitel vorgelegt, sagte Richterin Nicola Herbst am Mittwoch. Da weder der Eigentümer noch dessen Anwalt zur Verhandlung erschienen, erteilte die Richterin ein Versäumnisurteil. Damit bekommt der klagende Verein, der die Räume zuvor genutzt hatte, vorläufig Recht. Jedoch sei die Entscheidung des Gerichts möglicherweise nur ein »Zustand von kurzer Dauer«, denn der Eigentümer könne durchaus auf legalem Wege seine Besitzrechte geltend machen.

Die Räumung am 22. Juni unter Polizeischutz hatte massive Proteste ausgelöst. Die LINKE sprach nach dem Gerichtsurteil von einer »riesigen Blamage« für Innensenator Frank Henkel (CDU), der den Polizeieinsatz bisher verteidigt hatte. Henkel selbst habe damit zur Eskalation in der Rigaer Straße beigetragen, so der innenpolitische Sprecher der LINKEN, Hakan Taş. mjo Seite 11

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