Reformbedarf beim Opferschutz
Wissenschaftler haben das Gleichstellungsgesetz begutachtet und empfehlen nun Nachbesserungen
Vor zehn Jahren trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen», wie es im Paragraf eins des AGG heißt. Im Vorfeld heiß diskutiert, blieben die von der deutschen Wirtschaft befürchteten Folgen aus. Insbesondere kam es zu keiner Klagewelle. Das belegen auch die Zahlen, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes am Dienstag veröffentlichte. Demnach haben sich seit 2006 mehr als 15 000 Menschen wegen einer möglichen Diskriminierung beraten lassen. Rund 3300 von ihnen fühlten sich wegen ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt, etwa genauso viele wegen ihres Geschlechts. Auf das Jahr gerechnet waren das rund 1500 Personen, eine Massenbewegung sieht anders aus.
«Wir müssen es den Betroffenen einfacher mache...
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