Urteile gegen Banker bleiben bestehen

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Karlsruhe. Die Urteile gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe im Zusammenhang mit dem Handel von CO2-Emissionsrechten sind rechtskräftig. Das entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag. Den Fall eines fünften Mitarbeiters verwies der 1. Strafsenat zurück an das Landgericht Frankfurt am Main. Im Juni 2016 hatte das Landgericht fünf von sieben Angeklagten wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und drei Monaten und zwei Jahren verurteilt. Einem sechsten war eine Geldstrafe angedroht worden. Der siebte erhielt wegen Steuerhinterziehung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Es ging um über 145 Millionen Euro Umsatzsteuer von 2009 und 2010. Nach Auffassung der Landgerichtskammer hatten die Bankmitarbeiter einen umfangreichen Handel mit EU-Emissionsrechten organisiert, bei dem eine externe, internationale Tätergruppe einen Schaden von Hunderten Millionen Euro angerichtet hatte. Weitere Beteiligte waren in anderen Prozessen verurteilt worden. dpa/nd

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