• Politik
  • Sterbehilfeurteil in Karlsruhe

Sterbehilfe - die Positionen der Beschwerdeführer

Ärzte, Sterbehilfevereine und Betroffene haben in Karlsruhe Klagen eingereicht

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: ca. 3.5 Min.

Sterbehilfe als Dienstleistung war seit Dezember 2015 durch den Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch verboten. Es drohten bis zu drei Jahre Haft. Der Gesetzgeber wollte damit verhindern, dass Suizidhilfe-Vereine wie Sterbehilfe Deutschland oder Dignitas aus der Schweiz ihre Angebote für zahlende Mitglieder ausweiten. Niemand sollte sich unter Druck gesetzt fühlen, Suizid zu begehen.

Gegen den Paragrafen haben verschiedene, unterschiedlich betroffene und interessierte Personengruppen und Einzelne beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe Beschwerde eingelegt. Verhandelt wurde im April 2019. Dazu hatte der Senat Stellungnahmen von zivilgesellschaftlichen Organisationen und auch von staatlichen Stellen eingeholt. Neben den Kirchen und dem Zentralrat der Juden in Deutschland meldeten sich auch antireligiöse Gruppen wie der Humanistische Verband zu Wort; die Deutsche Stiftung Patientenschutz bezog Position, aber auch die Bundesärztekammer o...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.