nd-aktuell.de / 14.10.2020 / Ratgeber / Seite 18

Berufsrecht soll geändert werden

Sterbehilfe

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, das die Tür für organisierte Sterbehilfe aufgestoßen hat, will die Bundesärztekammer das Berufsrecht entsprechend anpassen. Die Ärztekammer könne keine Norm aufrechterhalten, die dem Arzt jede Form von Unterstützung untersage, so Klaus Reinhard, Präsident der Ärztekammer.

Das Gericht hatte nach Klagen von Schwerkranken, Sterbehelfern und Ärzten entschieden, dass das bisherige Verbot organisierter Sterbehilfe den Einzelnen im Recht auf selbstbestimmtes Sterben verletze. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen - das gilt für jeden, nicht nur für unheilbar Kranke.

Über eine Änderung der Musterberufsordnung soll der Ärztetag im Mai 2021 abstimmen. Darin heißt es derzeit: »Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.« Denkbar sei, dass der Satz ersatzlos gestrichen wird, so Reinhardt. Er halte die Sterbehilfe nicht für eine ärztliche Aufgabe, »aber es kann Einzelfälle geben, in denen es für einen Arzt gerechtfertigt erscheinen kann, einem Patienten beizustehen. Dann sollte es ihm möglich sein, Hilfe zu leisten«, so seine persönliche Meinung.

Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Liberalisierung der Sterbehilfe bemühen sich Patienten verstärkt um eine behördliche Genehmigung für tödlich wirkende Mittel. Gegenwärtig liegen über 50 neue Anträge beim Bundesinstitut für Arzneimittel vor. dpa/nd