Sinnvolle Obduktionen

Die gründliche medizinische Untersuchung von Covid-19-Toten hilft der Forschung

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 4 Min.

Mehr als 37 000 Menschen sind in Deutschland bislang, Stand Donnerstag, in Zusammenhang mit Covid-19 gestorben. Die gesundheitspolitische Aufmerksamkeit gilt zuerst den lebenden Menschen, mit den Zielen, sie per Impfung vor der Krankheit zu bewahren oder bestmöglich medizinisch zu versorgen. Die Vertreter der Fachrichtung Pathologie wenden sich jedoch den Toten zu, etwa um zu erkennen, welche Schäden die Sars-CoV-2-Infektion bei welchen Patientengruppen bewirkte, oder was letztendlich die Todesursache war. Obduktionen können helfen, Risikogruppen zu erkennen und für diese besondere Schutzkonzepte zu entwickeln.

Zwischenergebnisse zu diesen Fragen kommen national wie international meist zunächst aus einzelnen großen Krankenhäusern, die über schlagkräftige Pathologieabteilungen verfügen, zu deren Aufgaben es noch vor den klinischen Obduktionen zählt, zum Beispiel Krankheitsbefunde anhand von Gewebeproben zu erstellen.

Die ersten Resultate in Deutschland kamen vom Universitätsklinikum Hamburg. Dessen Institut für Rechtsmedizin hat bis Mitte Dezember insgesamt bei 452 Toten eindeutig Covid-19 als Todesursache festgestellt. Im Frühsommer war für die ersten etwa 200 Obduktionen in dieser Frage noch der Pathologe Klaus Püschel verantwortlich. Er hatte zunächst die These aufgestellt, dass die Mehrheit der Untersuchten ohnehin bald verstorben wäre.

Der Bundesverband deutscher Pathologen widerlegte diese Annahmen im August: nach weiteren Ergebnissen starben mehr als drei Viertel der Obduzierten im Wesentlichen oder allein an Covid-19. Internationale Studien kommen zu ähnlichen Ergebnissen. Nicht nur die Lunge wird demnach durch das Virus geschädigt, sondern auch andere Organsysteme seien betroffen. Eine Gleichsetzung mit den Wirkungen des Grippevirus sei demnach ausgeschlossen.

Nun wurden für die im Sommer vorgestellte Studie nur 154 Obduktionen ausgewertet, in 82 Prozent der Fälle konnte Covid-19 und damit einhergehende »charakteristische Organbefunde« als alleinige oder wesentliche Todesursache festgestellt werden. Im Vordergrund standen Blutgerinnungsstörungen und Schäden an Lungengewebe und anderen Organen. Bei nur acht Prozent der Obduzierten war nach einem positiven PCR-Test keine charakteristische Organschädigung festzustellen und somit Covid-19 als Todesursache ausgeschlossen worden.

Aber schon die Lungenschädigung unterscheidet sich im Vergleich, wie Peter Boor vom Institut für Pathologie der RWTH Aachen Ende Dezember noch einmal bestätigte: In der Lunge der Covid-Erkrankten bilden sich deutlich mehr Blutgerinnsel als bei den an Influenza Verstorbenen. Dass demnach Blutverdünner für Covid-19-Patienten therapeutisch hilfreich sind, war bereits im Frühjahr aufgefallen. Inzwischen gehören diese Medikamente zur regulären medizinischen Behandlung in diesen Fällen. Boor, aber zuvor auch Studien aus den USA und Italien, nannten ähnliche Zahlen wie die kleine Untersuchung, auf die sich der Pathologenverband stützt. 85 bis 90 Prozent der verstorbenen Patienten mit schwerem Verlauf sind »an« Covid-19 gestorben, das Virus war bei ihnen also wirklich die Todesursache. Aus Hamburg kam zuletzt die Einschätzung, dass gut fünf Prozent der von den Gesundheitsämtern erfassten Corona-Toten tatsächlich aus anderen Gründen gestorben seien.

Inzwischen liegen Ergebnisse nicht mehr nur aus einzelnen Kliniken vor, sondern langsam füllt sich ein Obduktionsregister, das im April 2020 errichtet wurde. Das Projekt gehört zum Netzwerk Universitätsmedizin, medizinische Fachgesellschaften und das Bundesgesundheitsministerium unterstützen diese Arbeit. Damit sie überhaupt stattfinden kann, müssen die Erkrankten oder Angehörige einer Obduktion zustimmen. Die im Register erfassten Daten sind Grundlage von medizinischen Forschungsarbeiten. Relevante Ergebnisse werden über die Fachgesellschaften oder das Robert Koch-Institut der Öffentlichkeit vorgestellt.

Obduktionen können jedoch auch ohne Zustimmung von Angehörigen durchgeführt werden, nämlich nach einer behördlichen Anordnung. Dieser Weg wurde in Hamburg beschritten, wo das Universitätsklinikum dadurch schon früh umfassende Obduktionen teils ohne diese Zustimmung durchführen konnte. Zum Forschungsnetzwerk Universitätsmedizin gehört in diesem Zusammenhang auch ein juristisches Projekt, mit dem Rechtssicherheit für die Pathologen geschaffen werden soll, da es bei den Obduktionen auch um einen ethisch sensiblen Bereich geht.

Es bleiben jedoch genug offene Fragen. Pathologen fanden Hinweise auf einen Beitrag von Covid-19 dazu, dass Menschen verfrüht an einer Vorerkrankung sterben. Für den genauen Nachweis sind weitere Untersuchungen notwendig. Diese könnten die schon bekannten Risikogruppen für schwere Krankheitsverläufe bestätigen, möglicherweise auch auf gemeinsame biologische Merkmale der Verstorbenen stoßen.

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