Unkooperative Jobcenter

Lisa Ecke über die Erfolgsquote der Klagen gegen Hartz-IV-Sanktionen

  • Lisa Ecke
  • Lesedauer: 1 Min.

Zu wenig Engagement, eine mangelhafte Mitarbeit, ein Verstoß gegen »die Pflichten« - Menschen in Hartz IV bekommen von den Jobcentermitarbeitenden schnell mal Sanktionen verhängt, also weniger Geld. Aber die Abzüge von der Grundsicherung sind oft rechtswidrig, das brachte jetzt die Antwort auf eine kleine Bundestagsanfrage zum Vorschein. Demnach führen immer mehr Klagen und auch einfache Widersprüche von Betroffenen zum Ziel.

Fast jeder zweite Widerspruch hatte letztes Jahr Erfolg und sogar 70 Prozent aller Klagen vor Gericht. 2018 gaben die Behörden nur 40 Prozent der Widersprüche statt, die Klagen gegen von Jobcentern verhängte Sanktionen hatten lediglich eine Erfolgsquote von 61 Prozent.

Das »unkooperatives Verhalten«, welches den »arbeitsscheuen« Erwerbslosen oft vorgeworfen wird, trifft wohl eher auf die Jobcenter zu. Dort liegen die Versäumnisse, wie etwa Pannen bei der Zustellung von Dokumenten oder eine falsche Auslegung der zahlreichen Bestimmungen.

Die häufig rechtswidrig verhängten Sanktionen machen einerseits deutlich, dass es sich für Betroffene lohnt, sich zu wehren. Andererseits sollte auch den Bestrafungsbefürwortern deutlich werden, dass die Sanktionen nicht nur menschenfeindlich, sondern schlicht nicht umsetzbar sind.

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