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Aufbruch aus der Entrechtung

Lisa Ecke über das Bundesarbeitsgerichtsurteil zur 24-Stunden-Pflege

Der Mindestlohn gilt in Deutschland auch dann für Pflegekräfte, wenn sie im Bereitschaftsdienst sind. Selbstverständlich ist das bisher keinesfalls gewesen, vor allem nicht für die 100 000 meist aus Osteuropa kommenden Pflege- und Betreuungskräfte.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1153682.pflege-aufbruch-aus-der-entrechtung.html

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