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Verwaltungsgericht verweist auf Sterbehilfeorganisationen
haben schwer kranke anspruch auf betäubungsmittel?
Nach derzeitiger Rechtslage haben schwer kranke Menschen keinen Anspruch auf den Zugang zu einem Betäubungsmittel zur Selbsttötung. Können sie im Notfall Sterbehilfeorganisationen in Anspruch nehmen?
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1157794.verwaltungsgericht-verweist-auf-sterbehilfeorganisationen.html
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