Abgesang aufs Asylrecht

Abschiebungen vor dem Asylverfahren: Das fordert jetzt auch die selbsternannte Fortschrittskoalition

  • Ulrike Wagener
  • Lesedauer: 1 Min.

Die Union singt ihr altes Lied: Sie will die Migration von Asylsuchenden nach Deutschland begrenzen. Und die Bundesregierung, die sich Fortschritt und Menschenrechte auf die Fahnen geschrieben hat, stimmt mit ein, nennt es nur anders: Begrenzen will man »irreguläre« Migration. Eine Einreise ohne Visa, auf die Flüchtlinge oft angewiesen sind. Der Sonderbeauftragte für Migrationsabkommen Joachim Stamp (FDP) kündigte gar an, prüfen zu wollen, ob Geflüchtete für ihr Asylverfahren nach Nordafrika gebracht werden könnten – ein alter Traum von Innenministern seit Otto Schily (SPD) und kein gutes Omen für die EU-Sondertagung zur Flüchtlings- und Migrationspolitik in dieser Woche.

Nach EU-Charta hat jeder, der »vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden in seinem Herkunftsland flieht«, das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Dass es dafür keine legalen Einreisewege gibt, widerspricht – theoretisch – den Grundsätzen der EU und dem deutschen Grundgesetz. Dieses Recht greift der gemeinsame Abgesang von Bundesregierung und Oppositionsführerin an, die Asylsuchende als »irreguläre« Migrant*innen abstempelt, die es zu bekämpfen gilt.

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