Bundeswahlleiter in der Kritik
Zweifel an Rechtmäßigkeit des Zulassungsverfahrens zur Bundestagswahl
Ein Mitglied des Bundeswahlauschusses nährt Zweifel an der Kompetenz des Bundeswahlleiters Roderich Egeler. Außerdem bleibt der Verdacht, CDU und CSU könnten den Ausschuss benutzt haben, um politische Konkurrenz loszuwerden.
Am 17. Juli hatte der Bundeswahlausschuss insgesamt 28 Parteien und Vereinigungen aus unterschiedlichsten Gründen die Zulassung zur Bundestagswahl verwehrt. Vier Parteien machten von ihrem Beschwerderecht bei Bundeswahlleiter Roderich Egeler gebrauch. Doch der Wahlausschuss gab auf seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag keiner der Beschwerden statt. Wenige Tage nach dieser umstrittenen Entscheidung gerät Bundeswahlleiter Egeler ins Kreuzfeuer der Kritik. So monierte der Vertreter der Grünen im Bundeswahlausschuss, der Bielefelder Rechtsanwalt Hartmut Geil, am Dienstag die fehlende juristische Kompetenz Egelers. Auf der Internetseite »Spiegel Online« forderte Geil, das Amt des Bundeswahlleiters sollte »künftig wieder von einem Juristen« ausgeübt werden. Die strittigen Punkte seien teilweise »so juristisch«, dass man sie »ohne Ausbildung auf dem Gebiet nicht richtig wiedergeben« könne, so Geil.
Traditionell wird der Posten des Bundeswa...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.