Kampfplatz Klassenraum
In Berlin hat kürzlich das Landgericht eine Lehrerin vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen, die einen 11-jährigen Schüler am Arm gepackt hatte, weil er trotz mehrmaliger Aufforderung nicht freiwillig das Klassenzimmer verließ. Bei dieser Aktion trug der Junge ein Hämatom am Arm davon. Die Staatsanwaltschaft sah darin einen Fall von Körperverletzung, das Gericht jedoch nicht. Es befand, die Lehrerin müsse die Möglichkeit haben, für störungsfreien Unterricht zu sorgen und die Ordnung in der Klasse durchzusetzen, selbst wenn das Kind dadurch einen blauen Fleck davontrage.
Selten wurde in ein...
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