Jobben im Studium – Teil 1 Studium als Investition in den Beruf
Studenten
Zum sechsten Mal informiert der ND-Ratgeber zum Beginn des Sommersemesters über das Jobben im Studium und beantwortet Fragen zur Sozialversicherung, zu Steuern, zum Kindergeld und zur Anrechnung aufs BAföG. In einer siebenteiligen Serie wird JOACHIM HOLSTEIN, Berater für studentische Steuerfragen beim AStA der Uni Hamburg, die wichtigsten neuen und alten Regelungen vorstellen.
Seit Jahrzehnten ist umstritten, wie ein Studium im bundesdeutschen Steuer- und Sozialrecht zu behandeln ist. Studierende werden hierzulande zumindest im Erststudium noch als Kinder betrachtet, deren Eltern für die Finanzierung des Lebensunterhalts zuständig sind. Haben die Eltern nach Ansicht von Finanzamt bzw. Kindergeldkasse genügend Geld, erhalten die Studierenden keine staatliche Unterstützung nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz), sondern müssen versuchen, von ihren Eltern Unterhalt einzutreiben. Die Eltern wiederum erhalten für erwachsene, studierende Söhne oder Töchter nach wie vor Kindergeld, in der Regel bis zu deren 25. Geburtstag – selbst wenn Sohn oder Tochter schon verheiratet sind und/oder Nachwuchs haben.
Damit ist Deutschland ein Vertreter des Modells »Studierende als heranwachsende Auszubildende«, das u. a. auch in Österreich, Frankreich und Irland praktiziert wird. In den skandinavischen Ländern hi...
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