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Der Bund klagt gegen die Linksjugend
Oberverwaltungsgericht erledigte im zurückliegenden Geschäftsjahr 3427 Verfahren
Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) ordnete an, dass der Nutzer eines Grundstücks am Groß Glienicker See einen Zaun am Uferweg entfernen muss. Das war rechtmäßig, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg im vergangenen Jahr. Der Fall steht im jüngsten Geschäftsbericht, den OVG-Präsident Jürgen Kipp gestern vorlegte.
Die Oberverwaltungsrichter bestätigten ein vom Berliner Innensenator ausgesprochenes Verbot des rechtsextremistischen Frontbanns 24. Sie wiesen auch die Beschwerde einer Anwohnerin gegen Konzerte im Innenhof der Zitadelle Spandau ab. Außerdem entschied das OVG gegen die Gemeinde Eichwalde, die wegen des drohenden zusätzlichen Lärms durch die östliche Schienenanbindung des Großflughafens in Schönefeld geklagt hatte.
Die Eigentümer von zwei Grundstücken wehrten sich vergeblich gegen Auflagen der Gemeinde Kleinmachnow. Die Gemeinde hatte ihnen zwar gestattet, diverse Bäume zu fällen – allerdin...
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