Eichhörnchen und Co. sollen zahlen
Stuttgart 21: Urteile gegen Protestierer
Berlin (ND). Das Urteil gegen zwei Kletteraktivisten der Umweltschutzorganisation Robin Wood, die wegen ihres Protests gegen das milliardenschwere Bahnprojekt Stuttgart 21 vor Gericht standen, ist gefallen. Am Dienstagabend verurteilte das Stuttgarter Amtsgericht die beiden wegen Hausfriedensbruchs zu 30 Tagessätzen zu je acht bzw. zehn Euro.
Eine der beiden verurteilten Aktivisten ist die in der Bundesrepublik lebende Französin Cécile Lecomte, die wegen ihrer umweltpolitischen Aktionen, bei denen sie oft klettert, auch den Beinamen »das Eichhörnchen« trägt. Lecomte und ihr Mitstreiter hatten am 30. August 2010 bei den Protesten gegen den Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs einen Abrissbagger in der Schwabenmetropole besetzt, um so für den sofortigen Baustopp zu demonstrieren.
Der Prozess war von zum Teil heftigen Auseinandersetzungen zwischen Gericht und Angeklagten geprägt. So hatte die Richterin den Angeklagten unter anderem das Abgeben einer Stellungnahme zu den gemachten Vorwürfen und das Ablichten von Aktenmaterial untersagt. Die Aktivisten setzten sich schließlich gerichtlich dagegen durch.
Gegen das Urteil haben die beiden Aktivisten Rechtsmittel eingelegt. »Außerparlamentarischer Widerstand ist die Anklage gegen den Staat und eine Pflicht der politisch bewussten Bevölkerung. Die Bestrafung des Widerstandes erfüllt schon gar nicht den Schutzzweck des Hausfriedensbruchsparagrafen. Es gab weder ein Haus noch Frieden«, erklärte Lecomte am Ende ihres einstündigen Plädoyers. Sie richte ihre Handlungen nicht nach der Strafbarkeit, »sondern nach meinem Gewissen«, fügte die Kletteraktivisten hinzu.
Wie ihr Mitangeklagter plädierte Lecomte auf Freispruch.
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