Kein Verbrechen rechtfertigt ein neues
Völkerrechtler und Historiker diskutierten über die Rechtmäßigkeit der »Vertreibung«
Mit einem Moment der Stille begann am Freitagmorgen eine Tagung zu einer noch immer emotional geführten Debatte. Es ging um die Rechtmäßigkeit der Vertreibung von Deutschen aus Gebieten des heutigen Polens und Tschechiens am Ende des Zweiten Weltkriegs. Die Opfer dieser »menschlichen und nationalen Katastrophe« sollten nicht vergessen werden, sagte Christoph Koch, Professor für Indogermanistik an der Freien Universität Berlin, bei der Eröffnung der zweitägigen Konferenz mit dem Titel »War die ›Vertreibung‹ Unrecht?« Er bat die Anwesenden, sich zu erheben.
Nachdem die rund 100 Teilnehmer, die der Einladung Kochs und der Mitveranstalter - wie der Deutsch-Polnischen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland (DPAG) und der Deutsch-Polnischen Akademischen Gesellschaft - gefolgt waren, inne gehalten hatten, dauerte es nicht lange, bis auch unter den Historikern und Völkerrechtlern erste Kontroversen aufbrachen.
Dabei war unstrittig, dass es zu Verbrechen an der deutschen Zivilbevölkerung gekommen ist. Doch, so Koch, dürften etwa die selbst angetretene Flucht und die »organisierte Umsiedlung« nach den Potsdamer Beschlüssen der Sowjetunion, der USA und Großbritanniens vom 2. August 1945 nicht in einen Topf geworfen werden. Wenn Vertreter von Vertriebenenverbänden »Flucht und Vertreibung« anprangern, könnten sie dies nicht ohne Rückgriff auf die historischen Zusammenhänge tun. »Kein Verbrechen rechtfertigt ein Gegenverbrechen«, sagte Koch, der auch Vorsitzender der DPAG ist. Aber das vorangehende Verbrechen lasse ein folgendes in einem anderen Licht erscheinen. Seine Schlussfolgerung: »Die Deutschen haben sich selbst vertrieben.«
Weniger pointiert appellierte der Schirmherr der Veranstaltung, der Historiker Rudolf von Thadden, der sich selbst als Vertriebener bezeichnet, nicht immer nur über die Nationalgeschichte zu sprechen. Ebenso sei wichtig, auf die sozialen Hintergründe von Vertriebenen und die Auswirkungen ihrer Erfahrungen auf ihr Leben einzugehen. Auch die Bedeutung und das Verhalten der Kirchen im Krieg sowie die Besonderheiten der Regionen dürften nicht vergessen werden.
Der Völkerrechtler Thilo Marauhn stieß mit seiner Position, dass die Vertreibung, die die Potsdamer Beschlüsse anordneten, völkerrechtswidrig gewesen sei, auf Unverständnis. Marauhn berief sich auf Grundsätze der Humanität, die jenseits von Kriegsrecht immer gelten, und forderte, zwischen Mensch und Staat zu trennen - im Sinne derer, die am stärksten unter Kriegen leiden.
Dass aus der Stärkung der Individualrechte auch ein Menschenrecht auf Heimat hervorgeht, das Vertriebenenverbände immer wieder fordern, verneinte die Juristin Herta Däubler-Gmelin in ihrem Vortrag. Die ehemalige Bundesjustizministerin verwies zudem darauf, dass die Vertriebenen eine neue Heimat gefunden hätten.
Juristen aus Warschau und Prag sprachen über den deutsch-polnischen Vertreibungsstreit sowie den Umgang mit den Sudetendeutschen in der damaligen Tschechoslowakei. Doch nicht nur juristische Fragen wurden besprochen. Historiker der Universitäten Poznan, Wien, Utrecht und Freiburg erläuterten die Vorgehensweise der Aussiedlung und den Umgang der Betroffenen mit ihrem Schicksal in der Nachkriegszeit.
Mit einem Empfang in der Botschaft Tschechiens wurden Vertreter der Nachbarländer in die Veranstaltung einbezogen, die ihrerseits in Grußworten ihre Unterstützung zum Ausdruck brachten.
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