Lehrer freigesprochen und keine Schadenersatzzahlung

Sex mit einer Schülerin

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Erst wurde der Lehrer nach Sex mit einer minderjährigen Schülerin im Strafverfahren freigesprochen, nun muss der Ex-Lehrer auch keinen Schadenersatz zahlen. Der Mann kommt zumindest juristisch ungeschoren davon.

Ein ehemaliger Hauptschullehrer aus dem Kreis Neuwied muss nach einem sexuellen Verhältnis mit einer damals 14-Jährigen keinen Schadenersatz und kein Schmerzensgeld zahlen. Das entschied das Landgericht Koblenz am 31. Oktober 2012.

Schon vor der Entscheidung im Zivilverfahren war der Mann bereits Ende 2011 im Strafverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz freigesprochen worden.

Die mittlerweile 19-Jährige hatte laut Gericht ein Schmerzensgeld von mindestens 15 000 Euro sowie Schadenersatz in Höhe von 17 000 Euro gefordert. Diese Ansprüche wurden nun zurückgewiesen, zudem muss sie die Kosten des Verfahrens tragen.

Der Tatbestand einer »unerlaubten Handlung« sei verneint worden, weil die junge Frau in die sexuellen Handlungen eingewilligt habe, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Zudem hätten sich die Richter der Meinung des OLG in dem vorangegangenen Verfahren angeschlossen, wonach kein Straftatbestand vorliege.

Der mittlerweile aus dem Beamtenverhältnis entlassene Lehrer war das Verhältnis mit der Schülerin Anfang 2007 eingegangen. Der OLG-Freispruch Ende vergangenen Jahres hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die OLG-Richter waren damals zu dem Schluss gekommen, dass kein Obhutsverhältnis zwischen dem Lehrer und der Schülerin bestanden habe. Der Mann sei nicht der Klassen- oder Fachlehrer der Schülerin, sondern nur ein Vertretungslehrer gewesen.

Das OLG hatte deutlich gemacht, dass für eine Verurteilung in einem solchen Fall die gesetzliche Grundlage fehle und angeregt, eine gesetzliche Änderung zu prüfen. Dies übernimmt derzeit eine länderübergreifende Arbeitsgruppe unter der Federführung von Rheinland-Pfalz.

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