Bomben, Brümmendorf und das BKA

Wer belügt den NSU-Untersuchungsausschuss? Neue Runde im Schwarzer-Peter-Spiel

Wer vor dem NSU-Untersuchungsausschuss die Unwahrheit sagt, kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Bei knallharter Anwendung des § 153 könnte man inzwischen einen ganzen JVA-Block füllen. Letzte Woche wären - ein Urteil vorausgesetzt - Neuzugänge aus dem LKA Erfurt, dem BKA und dem Potsdamer Verfassungsschutz möglich gewesen.

Gegenüberstellung! Zwei Kriminalhauptkommissare sollen sich einigen, welche ihrer Darstellungen der Wahrheit näher kommt. Die Kontrahenten: Michael Brümmendorf vom Bundeskriminalamt (BKA) und Jürgen Dressler vom Landeskriminalamt (LKA) Thüringen. Es geht um die Auswertung von Asservaten, die bei der Durchsuchung einer von Beate Zschäpe in Jena gemieteten Garage am 26. Januar 1998 gefunden wurden. Nach einem Tipp des Landesverfassungsschutzes, der den wohl aus einer ominösen »Operation Drilling« abgeleitet hatte, fand man die Bombenwerkstatt des späteren NSU-Trios. Das daraufhin abgetauchte.

Gefunden wurden funktionsfähige Rohrbomben, die man jedoch ohne kriminaltechnische Untersuchung gesprengt hat. Erst nachträglich errechneten Experten, dass es sich um 1392 Gramm TNT gehandelt haben könnte. Dieser »Ermittlungslapsus« ist klein im Vergleich zur kriminellen Behandlung einer Adress- und Telefonliste, die man auch in der Garage ...


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