»Sie sollten sich schämen«
Ein Bremer Anwalt vertritt Opfer von NATO-Bomben in Deutschland vor Gericht
Trägt die Bundesrepublik Verantwortung für den Tod von Zivilisten in Afghanistan? Die Hinterbliebenen der Kundus-Opfer hatten auf politische Aufarbeitung gehofft, statt dessen müssen sie die Frage vor deutschen Gerichten ausfechten. Heute wird in Bonn die erste von mehreren Klagen verhandelt.
Die Angehörigen der Toten werden bei der Gerichtsverhandlung in Bonn nicht dabei sein - weder Abdul Hannan, der am 4. September 2009 durch die NATO zwei Kinder verlor, noch Qureisha Rauf, die seit dem Tod ihres Mannes an diesem Tag ihre sechs Kinder allein durchbringen muss. Die Vertreter der Bundesregierung müssen ihnen also nicht ins Gesicht sagen, dass sie den Luftangriff vor drei Jahren am Kundusfluss zwar bedauerlich finden, aber rechtlich gesehen nunmal keine Schuld dafür tragen.
Dennoch ist die heutige Verhandlung am Landgericht Bonn außergewöhnlich: Zum ersten Mal verklagen afghanische Opfer des Luftangriffs von Kundus die politisch Verantwortlichen vor deren Heimatgericht. Ab 12 Uhr wird vor der 1. Zivilkammer die Verantwortung der Bundesrepublik für ihre Truppen im fernen Afghanistan erörtert. Der Bremer Rechtsanwalt Karim Popal vertritt 79 Hinterbliebene.
Am 4. September 2009 ordnete der deutsche Bundeswehrobe...
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