Geht es nach den Bundesländern, soll es noch in diesem Jahr ein neues Gesetz geben, das die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen reformiert. Eine entsprechende Vereinbarung war im Sommer 2012 zwischen Bund und Ländern getroffen worden.
Aus den Bundesländern, darunter Bayern und Nordrhein-Westfalen, wurde bereits Zustimmung signalisiert - vor allem, weil die Kommunen mit den wachsenden, unter anderem finanziellen Anforderungen, nicht mehr klar kommen. Zugleich geht es um eine Modernisierung des Systems - bei Kostenübernahmen des Bundes. Geld spielt eine große Rolle, offenbar selbst für reiche Bundesländer wie Bayern. Dessen Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) nennt für 2010 ein Ausgabenvolumen von fast 12,5 Milliarden Euro für die Eingliederungshilfen für 630 000 Menschen bundesweit, gegenüber 2000 eine Steigerung um über vier Milliarden Euro. Die auch durch die Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention angestrebte freie Wahl von Wohnort und Lebensform für behinderte Menschen erfordert mehr ambulante Hilfen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte sich darüber schon Gedanken gemacht, aus Sicht von Hubert Hüppe (CDU), Bundesbehindertenbeauftragter, jedoch die selbst gesteckten Ziele nicht erreicht. Für viele Probleme gebe es noch keine Lösungen. So seien die Hürden für alternative Leistungsanbieter zu Werkstätten für behinderte Menschen viel zu hoch. Insgesamt solle dieser Arbeitsgruppe zufolge die Eingliederungshilfe weiter im Bereich des Sozialgesetzbuches XII und damit im Sozialhilferecht verbleiben. Viele Befürworter eines neuen Leistungsgesetzes wollen Behinderte nicht mehr auf das System der Sozialhilfe verweisen.
Aus Sicht von Hüppe und weitern Behindertenbeauftragten aus den Bundesländern müsse das bisherige Hin- und Herschieben von Menschen mit Behinderungen zwischen Kostenträgern aus dem Gesundheitswesen, der Sozialhilfe, der Pflege und anderen Bereichen endlich ein Ende haben.
Der Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e.V., Forsea, fordert unter anderem, entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention Einkommen und Vermögen der Behinderten bei den Eingliederungshilfen unberücksichtigt zu lassen, ebenso aber auch bei den Hilfen zur Pflege. Der Verband wies nach, dass die Einkommens- und Vermögensüberprüfung behinderter Menschen mit Assistenzbedarf jährlich 500 Millionen Euro Verwaltungskosten nötig macht, um nur 12 Millionen Euro Kostenbeiträge von den Betroffenen einzunehmen.
Auch Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte vor einigen Tagen gute Chancen für ein solches Gesetz in der nächsten Legislaturperiode gesehen. Einen Entwurf erarbeitete das Forum behinderter Juristinnen und Juristen. Anfang Mai sollen weitere Anregungen in die Vorlage eingearbeitet werden, um dann im Bundestagswahlkampf damit in die Diskussion zu gehen.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/817089.von-der-werkstatt-in-die-selbststaendigkeit.html