Kein Flugzeugabschuss im Alleingang

Bei Entführung durch Terroristen bleibt es bei bisheriger Regelung / Vorerst Verzicht auf Grundgesetzänderung

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Die Große Koalition hat bei einem umstrittenen Thema eine Kehrtwende vollzogen. Das Verteidigungsministerium soll doch nicht allein über den Abschuss entführter Flugzeuge entscheiden können.

Das Vorhaben der Bundesregierung, den Abschuss von entführten Flugzeugen zu erleichtern, ist vorerst gestoppt worden. Am Donnerstag einigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel, Innenminister Thomas de Maizière (beide CDU), Wirtschaftsressortchef Sigmar Gabriel (SPD) und weitere Minister bei einem Treffen darauf, die angestrebte Grundgesetzänderung vorerst nicht weiter zu verfolgen.

Die Beamten im Innenministerium hatten seit langem an den entsprechenden Plänen gearbeitet. Das Bundesinnenministerium hatte behauptet, man müsse in Notfällen möglichst schnelle Entscheidungen ermöglichen. Deswegen sollte im Falle einer Flugzeugkaperung durch mutmaßliche Terroristen, die den Flieger als Waffe benutzen könnten, nicht mehr das ganze Kabinett, sondern nur noch der Verteidigungsminister oder die Verteidigungsministerin den Einsatzbefehl für Kampfjets geben. Dafür wollte die Koalition Artikel 35 des Grundgesetzes ändern.

Die Kampfj...


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