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Dreist und gefährlich

Tom Strohschneider über den »Bild«-Wahlkampf gegen Syriza, eine NS-Zwangsanleihe von 1942 und die offene Frage von Reparationen an Griechenland

  • Lesedauer: 7 Min.

Die »Bild«-Zeitung, selbst ernanntes Apo-Blatt, ist schwer im Wahlkampf - gegen die linke Syriza in Griechenland. »Europa in Angst«, schlagzeilt Springers Kombinat für Vorurteile angesichts der bevorstehenden Neuwahlen im Januar. Alexis Tsipras habe sich auf Deutschland »eingeschossen«, heißt es in unnachahmlicher historischer Sensibilität - immerhin geht es der »Bild« auch um Ansprüche, die in Griechenland wegen der Nazi-Besatzung im Zweiten Weltkrieg erhoben werden. »Sogar Reparationszahlungen« würden von Syriza geltend gemacht. Sogar! »Bild« nannte diese schon am Dienstag »dreist und gefährlich«. Nun wird unter der Überschrift »Hetz-Protokolle des linken Griechen« nachgelegt.

Das Blatt zitiert dazu eine Äußerung von Syriza-Chef Tsipras: »Die Frage des Besatzungsdarlehens steht für uns offen. Vom ersten Tag an, von dem wir an der Spitze des Landes sein werden, wird das zur offiziellen griechischen Position werden.« Bei »Bild« wird daraus »Klartext: Er will uns ans Geld«, um »seine Wunschliste vom deutschen Steuerzahler bezahlen« zu lassen. Dabei, so die Springer-Zeitung, müsse »man bedenken, dass Deutschland für die Griechen in Millionenhöhe haftet«.

Nun ist es erstens so, dass nicht nur Syriza erwogen hat, die Frage der Reparationen für die Barbarei der deutschen Nazis in Griechenland erneut auf die Tagesordnung zu heben. Sie ist eigentlich schon längst auf der Agenda: Als Bundespräsident Joachim Gauck im März in Athen weilte, forderte auch der griechische Staatspräsident Karolos Papoulias, es müssten so schnell wie möglich Verhandlungen über Reparationen und die Rückzahlung einer von den Nazis erhobenen Zwangsanleihe aufgenommen werden. »Griechenland hat diese Forderungen nie aufgegeben«, sagte Papoulias damals - eben jener Präsident, dessen Nachfolge nun zunächst in drei Wahlgängen scheiterte, weshalb Neuwahlen zum Parlament anstehen. Papoulias übrigens hatte sich als 14-Jähriger dem Partisanenkampf gegen die italienische und deutschen Nazi-Besatzer angeschlossen und später in Deutschland promoviert: über »Erwerb und Verlust des unmittelbaren Besitzes im griechischen und deutschen Recht«.

Gauck hatte die Forderung damals abtropfen lassen: »Ich werde mich dazu nicht äußern. Und ganz gewiss nicht anders als meine Regierung«, sagte der Bundespräsident im März. In der Tat, und hier beginnt zweitens, versucht die Bundesregierung seit Jahren, die Frage der Reparationen und der Rückzahlung einer von den deutschen Besatzern 1942 aufgenötigten Zwangsanleihe auszusitzen. Die Forderung soll heute mindestens rund 3,5 Milliarden US-Dollar Wert sein. Andere Angaben gehen von 75 Milliarden Euro aus - wie auch die Bundesregierung bestätigt.

Schon vor Jahren hatte sich die damalige PDS-Fraktion im Bundestag bei der deutschen Regierung um Aufklärung über diese Frage bemüht. Im Jahr 2000 antwortete das Bundesfinanzministerium auf eine Anfrage der PDS: »Griechenland verlangt die Rückzahlung der so genannten Zwangsanleihe, die das Deutsche Reich als Besatzungsmacht 1942 der griechischen Staatsbank auferlegt hatte.« Die Bundesregierung sei aber »nicht bereit, diese Forderungen anzuerkennen«.

Zur Begründung hieß es damals schon: »Nach Ablauf von 55 Jahren seit Kriegsende und Jahrzehnten friedlicher, vertrauensvoller und fruchtbarer Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit der internationalen Staatengemeinschaft hat die Reparationsfrage ihre Berechtigung verloren.« Die Bundesregierung wies darauf hin, dass Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg »in hohem Maße Reparationsleistungen erbracht« habe. Wie hoch das Maß war? Im Rahmen eines bilateralen Wiedergutmachungsabkommens von 1960 wurden an die griechische Regierung 115 Millionen D-Mark gezahlt. Das wären etwas mehr als drei Prozent der Summe, die heute als Mindestwert der Rückforderung allein wegen der Zwangsanleihe angegeben wird.

Im Jahr 2010 fragte die Linksfraktion erneut nach. Diesmal antwortete das Auswärtige Amt: »Bei der sogenannten Zwangsanleihe geht es darum, dass 1942 Griechenland auferlegt wurde, über die Kosten der deutschen Besatzungstruppen hinaus Beträge unmittelbar über die Bank von Griechenland zur Verfügung zu stellen. Dabei wurden sogenannte Anlastungskonten im Warenverkehr zwischen Griechenland und dem Deutschen Reich saldiert. Bei Kriegsende war ein Betrag von 476 Millionen Reichsmark offen.« Und weiter: »Der Bundesregierung sind keine Bestrebungen der griechischen Regierung bekannt, derartige Forderungen geltend zu machen. Gespräche mit der griechischen Regierung hat es in dieser Sache nicht gegeben.«

Die Bundesregierung sieht in der Rückforderung der Zwangsanleihe also einen Reparationsanspruch - und dieser sei wie alle anderen auch abgegolten. Die Argumentation: Im Londoner Schuldenabkommen von 1953 sei die Regelung der deutschen Reparationen auf die Zeit nach Abschluss eines »förmlichen Friedensvertrages« vertagt worden. Diese Regelung wiederum sei 1990 durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag zur Wiedervereinigung gegenstandslos geworden - die Bundesregierung liest den Vertrag so, dass die Reparationsfrage nach dem Willen der Vertragspartner nicht mehr geregelt werden sollte. Dem habe auch Griechenland zugestimmt, da es die KSZE-Charta von Paris unterzeichnet habe.

In Athen - und keineswegs nur bei der Syriza - gibt es aber auch Stimmen, die das anders sehen. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag sei damals nur zur Kenntnis genommen worden, damit sei die Reparationsfrage noch nicht geklärt. Die »Tageszeitung« formulierte es im Frühjahr einmal so: »Wer seinem Gläubiger sagt, er soll in siebzig Jahren wiederkommen, der darf sich auch nicht wundern, wenn dieser sich tatsächlich meldet.«

Tatsächlich heißt es in der Charta von Paris lediglich: »Wir nehmen mit großer Genugtuung Kenntnis von dem am 12. September 1990 in Moskau unterzeichneten Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland und begrüßen aufrichtig, dass das deutsche Volk sich in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und in vollem Einvernehmen mit seinen Nachbarn in einem Staat vereinigt hat.« Weder ist von Reparationen die Rede noch davon, wie die Bundesregierung den Text interpretiert, dass die Unterzeichner der Charta von Paris, also auch Griechenland, »damit die Rechtswirkungen des Zwei-plus-Vier-Vertrages auch für sich anerkannt« hätten.

Im Februar 2014 erklärte auf Anfrage der Linksfraktion nun wieder das Bundesministerium der Finanzen: »Ein formeller, endgültiger Verzicht der griechischen Regierung auf die Geltendmachung von Reparationsforderungen ist der Bundesregierung nicht bekannt.« Die Linksfraktion hatte zuvor mehrere Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zu der Frage der Zwangsanleihe eingeholt, mindestens eines davon wurde laut Linksfraktion als vertraulich deklariert.

In einer dieser Expertisen (WD 2, 093/13) heißt es laut Linksfraktion, die griechischen Forderungen ließen sich nicht zwingend als Reparationsanspruch klassifizieren, sondern können auch als Geltendmachung eines vertragsrechtlichen Darlehensrückzahlungsanspruches betrachtet werden. In einem anderen Gutachten heißt es laut Linksfraktion (WD 2, 041/13), die Rechtsauffassung der Bundesregierung sei aus völkerrechtlicher Sicht nicht zwingend (WD 2, 041/13). Von der rechtlichen Situation abgesehen, müssten auch moralische und politische Pflichten berücksichtigt werden. Was die Nazis gestohlen haben, darf die Bundesrepublik Deutschland nicht einfach behalten.

Auf diese Argumente wollte sich das Bundesfinanzministerium im Februar 2014 nicht einlassen. Man verwies auf die bisher vertretene ablehnende Rechtsauffassung und erklärte: »Schlussfolgerungen sind daher seitens der Bundesregierung nicht zu ziehen.«

Im April 2014, kurz nach Gaucks Besuch in Athen, wurde über einen »streng geheimen« Bericht berichtet, in dem griechische Experten im Auftrag der Regierung - Achtung »Bild«: nicht im Auftrag von Syriza - auf 80 Seiten mögliche Ansprüche auf milliardenschwere Reparationszahlungen aufgelistet haben. Das Expertenteam wurde von Panagiotis Karakousis geleitet, der aber gegenüber einer griechischen Zeitung lediglich dazu Angaben machte, welches Archivmaterial erstmals durchgesehen wurde. Unklar blieb, wie die angeblich ebenfalls in dem Geheimbericht formulierte juristische Argumentation aussieht. Und auch die genaue Höhe der etwaigen Ansprüche blieb offen: Damals war davon die Rede, dass Griechenlands gegenüber Deutschland Forderungen geltend machen könnte, die sich auf insgesamt über 100 Milliarden Euro belaufen.

Die Linkenpolitikerin Ulla Jelpke kritisierte im Frühjahr, »Deutschland hat Griechenland während des Zweiten Weltkriegs mehrere Milliarden Euro geraubt und bis heute nichts davon zurückgegeben.« Und weiter: »Deutschland darf nicht einfach kaltschnäuzig auf Geld sitzen bleiben, das die Nazis gestohlen haben.«

Bei »Bild« sieht man das anders. Und man sagt es in Springers Blatt mit einer Kaltschnäuzigkeit, die mit den Worten »dreist und gefährlich« noch viel zu milde beurteilt wäre.

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