Freiheitsrecht für alle Gewerkschaften

Arbeitsrechtler: Gesetz zu Tarifeinheit verfassungswidrig

  • Rainer Balcerowiak
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Auch aus juristischer Sicht bewegt sich die Bundesregierung bei der Neuregelung der Tarifeinheit auf dünnem Eis.

Das vom Bundeskabinett im Dezember verabschiedete Gesetz zur Tarifeinheit ist laut Expertenmeinung nicht mit den Normen des Grundgesetzes zur Koalitionsfreiheit vereinbar. Zwar habe der Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum bei der Konkretisierung der Normen, dieser werde mit dem vorliegenden Gesetz aber eindeutig überschritten, so der Bremer Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler am Freitag in Berlin. Der Jurist hat im Auftrag der Bundestagsfraktion der LINKEN ein Gutachten erstellt.

Däubler betonte, dass Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes ein »Freiheitsrecht« für alle Gewerkschaften beinhalte, Tarifverträge abzuschließen, sofern sie Mindestvoraussetzungen in Bezug auf Mitgliederzahlen und Durchsetzungsfähigkeit erfüllten. Da aber laut dem Gesetzentwurf künftig nur noch jene Tarifverträge gelten sollten, die von den Gewerkschaften mit den meisten Mitgliedern in einem Betrieb abgeschlossen werden, werde den anderen Organisationen...


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