Was Gerichte erlauben und was nicht

Mietrecht und Eigentum: Wellness in der Wohnung

Sauna, Whirlpool, Schwimmbecken - viele Menschen wollen Wellness nicht mehr nur während ihres Urlaubs genießen, sondern auch im Alltag bei sich zu Hause. Natürlich ist das nicht alles in einer kleinen Mietwohnung möglich. Für eine frei stehende Wanne dürfte in etwas größeren Bädern Platz sein.

Der Infodienstes Recht und Steuern der LBS befasst sich mit der privaten Wellness. Es werden einige Urteile deutscher Gerichte vorgestellt, in denen es um diese Thematik geht - bis hin zu der Grundsatzfrage, was man eigentlich unter einem »modernen« Bad verstehen muss.

Der 1200-Liter-Whirlpool

Ein Wohnungseigentümer leistete sich etwas, was man sonst nur aus Spa- und Hotelanlagen kennt: einen Whirlpool mit 1200 Litern Wasser, in dem sich bis zu fünf Personen aufhalten konnten. Den stellte er auf seiner Terrasse auf. Doch dann beschwerten sich die darunter wohnenden Nachbarn über die Vibrationen. Auch eine Dämmmatte half nicht, diese Störung vollständig zu beseitigen. Das Amtsgericht Reutlingen (Az. 9 C 1190/12) entschied, der Whirlpool müsse abgeschaltet bleiben. Das Wohl der Miteigentümer sei wichtiger als das Interesse des Poolbesitzers.

Wertobjekt Designerwanne

Wenn ein Eigentümer in seine vermietete Wo...


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