Meine Meinung: Keine Meinung

  • Robert De Lapuente
  • Lesedauer: 3 Min.

Da haben sie sich selbstverständlich gleich auf ihn eingeschossen. Will dieser Justizminister doch tatsächlich die Verantwortlichen der deutschen Facebook-Ausgabe an einen Tisch holen und dazu überreden, ihre Zensurbedingungen zu lockern. Rassistischen Beiträgen soll es so an den Kragen gehen. Denn viel zu oft würde gemeldete Verhetzung noch zu lange in der Pipeline stecken bleiben, oder sogar als unbedenklich eingestuft. Bei Nacktheit handelt Facebook schneller. Prüderie scheint dem Unternehmen einfach mehr am Herzen zu liegen. Dieser Plan stößt jedenfalls auf die Kritik derer, die sich heute so gerne auf Meinungsfreiheit beziehen: Die neuen Rechten und ihre Sympathisanten. Sie ereifern sich stets mit Vorliebe über die Beschneidung dieser ihrer Freiheit. Dabei haben sie aber etwas grundlegend falsch verstanden.

Diese Leute haben nämlich in den meisten Fällen gar keine Meinung. Jedenfalls nicht im Sinne von Artikel 5 des Grundgesetzes. Zwischen Meinen und Meinung herrscht ein gravierender Unterschied, denn die grundgesetzlich gesicherte Meinungsfreiheit ist ein komplexes Konzept und nicht einfach nur die Legalisierung alles Sag- und Meinbaren. Absatz 2 jenes Artikels spricht daher auch notwendigerweise von »Schranken«. Zum Beispiel zum »Schutz der persönlichen Ehre«. Ich kann zum Beispiel durchaus meinen, dass mein Nachbar, der Flüchtlingen unterstellt, sie wollten einzig den Sozialstaat genießen, ein Arschloch sei. Aber Meinung im Sinne der Meinungsfreiheit ist das nicht. Ich meine bestenfalls nur, wenn ich es behaupte. Nicht alles, was ich zu sagen imstande bin, ist gleich auch mein Recht.

Meinungsfreiheit ist ein gesellschaftlicher Gestaltungsrahmen, der nicht einfach behaupten kann, dass alles, was sich der Mensch denken kann, zugleich auch reif dafür ist, als Meinung unter die Leute zu kommen. Das ist nur vermeintliche Meinungsfreiheit. Ein geregeltes Gemeinwesen benötigt die Differenzierung zwischen privaten Meinen und veröffentlichter Meinung. Dies zu regeln hat auch den Sinn, den gesellschaftlichen Frieden zu garantieren. Wenn jeder wahllos mit »Meinungen« hantiert, die Einzelpersonen oder Gruppen frei der Beleidigung aussetzen, dann bewirkt die Meinungsfreiheit das Gegenteil von dem, was sie leisten soll: Sie wird zu einem Instrument der Verbitterung und Unterdrückung. Denn wenn man im Rahmen einer solchen gesetzlich garantierten Freiheit beleidigen dürfte, setzt man den Keim des Hasses und der Unruhe mitten zwischen die Menschen, Schichten und Gruppen.

Und demnach ist nicht alles was man meinen kann als Meinung zu bewerten. Dass Orientale eine weniger komfortable Genetik besitzen, können manche wohl meinen. Aber eine Meinung im eigentlichen Sinne ist es nicht. Hier findet Meinung ihre Schranken. Wenn wir da nicht unterscheiden, dann lassen wir Ansichten zu, die das Zusammenleben schier unmöglich machen. Die Eltern des Grundgesetzes haben deshalb Einschränkungen vorgesehen. Daher ist die Masche mit der Meinungsfreiheit, die die neue Rechte jetzt fährt, eine plumpe Taktik, Beleidigungen und Rassismus als hehres Recht zu deklarieren. Die Hälfte ihrer Thesen ist schlecht gemeint, aber nicht Meinung im Sinne dieses Rechts.

Eines ist das Konzept der Meinungsfreiheit nämlich nicht: Völlig frei Schnauze zu reden und meinen, man hätte einen Anspruch auf Respekt vor dem Gesagten. Man kann freilich nicht alles juristisch verfolgen, was so gesagt wird - man muss es aber auch nicht als von der Meinungsfreiheit abgedeckt stehenlassen. Volksverhetzung, Diskriminierung, Ressentiments und Beleidigungen können widerspiegeln was einer oder eine Gruppe meint; aber Meinung, die vom Gesetz gewährleistet wäre, ist das deswegen noch lange nicht. Wer solche respektlosen Töne mit »Das ist halt deren Meinung!« abtut, der verleiht dem Gemeinten mehr als ihm zusteht.

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