nd-aktuell.de / 05.02.2016 / Politik / Seite 11

Finder ist zur Anzeige verpflichtet

Unter dem Begriff Kampfmittel wird sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition zusammengefasst. Hierzu zählen insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel. Oft sind sie inzwischen bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen. Wer Kampfmittel findet, ist zur Anzeige verpflichtet. Derartige Fundstücke sind laut Polizei unabhängig von ihrer Größe und äußeren Beschaffenheit grundsätzlich als hochexplosive Sprengkörper anzusehen, die äußerst empfindlich auf Berührung, Erschütterung oder eine Lageveränderung reagieren können. Wer Munition entdeckt, sollte sie nicht anfassen und den Fundort verlassen. Maschinen müssen sofort abgestellt und jegliche Erschütterung vermieden werden. Zudem sollten alle Beteiligten mindestens 30 Meter Abstand halten und umgehend die zuständige Ordnungsbehörde oder die Polizei informieren. dpa/nd