Auf Rabauken-Jagd

Kritik an Urteil gegen »Nordkurier«-Reporter

  • Lesedauer: 2 Min.

Neubrandenburg. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat mit Unverständnis auf die erneute Verurteilung eines Journalisten im sogenannten Rabaukenjäger-Fall reagiert. Am Landgericht Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern seien offenbar Straf- und Zivilrecht vermischt worden, sagte eine BDZV-Sprecherin am Montag. Es drohe ein Präzedenzfall, der künftig jede kräftige Meinungsäußerung in der Presse zum Vabanque-Spiel werden lasse. Der Begriff »Rabaukenjäger« sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Man müsse den Anfängen wehren.

Das Landgericht hatte am Freitag die Berufung eines Reporters des »Nordkuriers« gegen ein Amtsgerichtsurteil abgewiesen und ihn wieder zu 1000 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung verurteilt. Der Richter hatte den Artikel als »maximale Verunglimpfung bei minimaler Beweislage« eingeschätzt.

Der Jäger hatte 2014 ein bei einem Unfall getötetes Reh per Auto etwa 100 Meter von der Straße gezogen und den Kadaver an einem Feldweg vergraben. Grund sei Unfallgefahr an der stark befahrenen Straße an jenem Samstag gewesen, hatte der Jäger vor Gericht ausgesagt. Das hinten am Auto hängende Reh wurde von Unbekannten fotografiert, das Bild löste in sozialen Medien Empörung aus und führte zu der Berichterstattung. Darin wurde der Jäger zum Beispiel als »Rabaukenjäger« und »Drecksjäger« bezeichnet. Der Richter hatte auch kritisiert, dass der Mann in dem Artikel identifizierbar beschrieben worden war. Der Verurteilte und sein Verlag haben Revision angekündigt. dpa/nd

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