nd-aktuell.de / 10.02.2016 / Brandenburg / Seite 10

Zweckentfremdung leichter überprüfbar

Das Zweckentfremdungsverbots-Gesetz bei Wohnungen soll praktikabler werden. Dazu hat der Senat am Dienstag einen Gesetzentwurf vorgelegt, der einige Klarstellungen enthält und die Anbieter von Internet-Wohnungsvermittlungen zur Mitwirkung verpflichtet. Auch soll die automatische Genehmigung der Zweckentfremdung, wenn die Bezirke nicht fristgerecht Anträge bescheiden, erst im Frühjahr 2018 in Kraft treten. Er wolle den Bezirken »zusätzliches Personal an die Seite stellen«, um Zweckentfremdung zu verhindern, sagte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD). »Nur ein erster Schritt«, seien die »überfälligen« Nachbesserungen, kritisierte die Wohnexpertin Katrin Schmidberger (Grüne). Sie fordert unter anderem wesentlich höhere Strafen bei Zweckentfremdung. nic