Im Stile eines Rollkommandos

Neonazis, die in Ballstädt eine Kirmesfeier überfielen, geben sich auch vor Gericht aggressiv und provokant

  • Haidy Damm, Erfurt
  • Lesedauer: 6 Min.
Ein blutiger Überfall auf Antifaschisten im thüringischen Ballstädt brachte die Angreifer vor das Erfurter Landgericht. Dort demonstrieren sie ihre Ignoranz gegenüber dem Rechtsstaat.

Zwei Jahre ist es her, fast auf den Tag genau. In der Nacht zum 9. Februar 2014 stürmten 15 Neonazis im thüringischen Ballstädt eine Dankesfeier für die Helfer des jährlichen Kirmesfestes. Als die überwiegend Vermummten das Kulturhaus zwei Minuten später wieder verließen, lagen zehn Verletzte blutend oder bewusstlos am Boden, Scherben und Inventar verstreut in den Festsälen. Das 700-Seelen-Dorf war geschockt, das Innenministerium sprach von einem »generalstabsmäßig« geplanten Überfall. Tatsächlich erinnert der Angriff an ein »Rollkommando«, mit denen einst die Schlägertrupps der Nazis in der Hitlerzeit ihre Angriffe auf den politischen Gegner verübten.

Vor dem Landgericht Erfurt angeklagt sind wegen der Tat 14 Männer und eine Frau zwischen 20 und 40 Jahren. Der Vorwurf lautet: gemeinschaftliche schwere Körperverletzung. Am Mittwoch ist der sechste Verhandlungstag. In drei Reihen sitzen die Angeklagten neben ihren Anwälten im extra umgebauten Saal des Landgerichtes. Ganz vorne der Hauptangeklagte Thomas W., seit Beginn der 90er Jahre in Thüringens Neonazi-Musikszene aktiv. Er spielte in Bands, die Namen tragen wie »Kampfgeschwader«, »Bataillon« und zuletzt »Sonderkommando Dirlewanger« (SKD) - benannt nach dem NS-Kriegsverbrecher Oskar Dirlewanger. W. - an diesem Prozesstag mit schwarzem Kapuzenpullover, auf dem in gelben Lettern die Neonazimarke Thor-Steinar prangt - saß als einziger nach dem Überfall in Untersuchungshaft. Nachdem er Aussagen bei der Polizei gemacht hatte, kam er nach zwei Monaten frei. Hinter ihm sitzt die einzige Frau, die an der Tat beteiligt gewesen sein soll. Ariane S. ist im Gegensatz zu ihren Mitangeklagten an diesem Tag ohne Szeneoutfit und zur Schau getragenen Tattoos. Der seit Jahren in der Neonaziszene Aktiven wird vorgeworfen, Schmiere gestanden und nach zwei Minuten zum Rückzug aufgefordert zu haben.

Den Angeklagten gegenüber sind zwei Staatsanwälte und die Vertreter der Nebenklage platziert. An der Fensterseite des an den hohen Decken holzvertäfelten Saales sitzt das Gericht unter dem Vorsitz von Holger Pröbstel. Die rund 30 Zuschauer (davon ein Drittel zum Teil bekannte Neonazis) haben ihre Plätze auf der gegenüberliegenden Fensterseite eingenommen, streng getrennt von rund zehn höchst aufmerksamen Polizeibeamten. Um reinzukommen, müssen Zuschauer und Angeklagte ihre Taschen und sich selbst durchsuchen lassen.

Gehört werden sollen an diesem Tag mehrere Zeugen. Junge Männer, die bei dem Überfall verletzt wurden. Der Anklage nach hat sich an diesem Abend im Februar 2014 folgendes ereignet: Einige der Angeklagten seien gemeinsam bei einer Party gewesen und mit vier Autos nach Ballstädt gefahren, weil dort in ihrem »Gelben Haus« eine Fensterscheibe eingeworfen worden sei. Die Angeklagten sowie ein weiterer unbekannter Mittäter hätten sich, vermummt und mit Quarzsandhandschuhen ausgestattet, zum Dorfgemeinschaftshaus in Ballstädt begeben, weil sie dort den Schuldigen für die eingeworfene Fensterscheibe vermuteten. Zwei Angeklagte hätten draußen Schmiere gestanden und die 13 übrigen Täter seien bis in den Vorraum des Saals gegangen, während der Angeklagte Thomas W. diesen betreten habe. W. habe hier, vermummt mit einer Totenkopfmaske, die Anwesenden nach der zerbrochenen Fensterscheibe gefragt und anschließend die erste Person zweimal mit der Faust mit voller Wucht ins Gesicht geschlagen, so dass sie verletzt und bewusstlos zu Boden gefallen sei. Daraufhin habe W. noch zwei weiteren Personen Schläge gegen den Kopf versetzt. Als die Feiergäste ihn zurückdrängten, seien die im Vorraum wartenden Angeklagten herangestürmt und hätten, dem gemeinsamen Tatplan folgend, zumeist mit mehreren Angreifern gleichzeitig auf Personen der Festgemeinschaft eingeschlagen und getreten. Das Ergebnis: Prellungen, Risswunden, Schädelhirn-Traumata, kaputte Zähne und gebrochene Nasen. Die Zeugen bestätigen diesen Ablauf mehr oder weniger - es war spät und der Alkohollevel nicht niedrig - können aber keinen der Angeklagten erkennen.

Im Mittelpunkt des Prozesses steht an diesem Tag jedoch weniger das Geschehen im Festsaal als der Versuch der Verteidigung, den Überfall als Folge einer »Medienkampagne« gegen die Angeklagten darzustellen. Immer wieder beharrt Rechtsanwalt Olaf Klemke, der im Münchner NSU-Prozess den Angeklagten Ralf Wohlleben vertritt, auf Fragen zur Ballstädter »Allianz gegen Rechts«. Wer gehört dazu? Welches Motto hatte eine Demonstration des Bürgerbündnisses, das sich ziemlich schnell gegründet hatte, nachdem die Neonazis ein Haus in ihrem Ort gekauft hatten, will Klemke wissen. Waren Mitglieder des Bündnisses an diesem Abend auch auf der Kirmesfeier? Seine Fragen werden abwechselnd von der Nebenklage, der Staatsanwaltschaft und dem Vorsitzenden Richter beanstandet, Klemke zeigt sich davon unbeeindruckt und verlangt nach jeder Zurückweisung einen Gerichtsbeschluss. 21 Mal werden die Richter an diesem Tag den Saal verlassen, um einen solchen Beschluss zu formulieren. 21 Mal wird Richter Pröbstel eine Begründung verlesen. Immer wieder liegen die Nerven blank, mehrmals entzieht Pröbstel dem Anwalt das Wort und droht mit dem Entzug des Fragerechts. »Wir sind hier doch nicht im Kindergarten! In meinem Prozess benimmt man sich«, wird der Richter laut, Klemke pöbelt ebenso laut zurück. »Sie bewegen sich auf sehr dünnem Eis«, ruft der Richter zurück.

Für das Gericht haben Klemkes Fragen keinen Bezug zum Vorwurf der gemeinschaftlichen Körperverletzung. Die Strategie der Verteidigung: Die Angeklagten wollten sich im »gelben Haus« in Ballstädt friedlich niederlassen und waren konfrontiert mit der »sogenannten Zivilgesellschaft«, die ihr Haus beschmiert habe, und als »Finale« der Kampagne wurde ein Stein ins Fenster geworfen. Aus einem »Gefühl der Ohnmacht« und des »Ausgeliefertseins«, so Klemke, sei es an diesem Abend zu den »unschönen Ereignissen« gekommen. Nach dieser Version sitzen die eigentlichen Täter gar nicht auf der Anklagebank.

Doch die vermeintlich netten Nachbarn, die im Herbst 2013 die ehemalige Bäckerei in der Gemeinde für 165 000 Euro gekauft hatten, sind nicht irgendwer. Ein Großteil der Angeklagten gehört zur »Hausgemeinschaft Jonasthal« (Abkürzung HJ), die im 30 Kilometer entfernten Crawinkel Neonazi-Konzerte und Veranstaltungen organisiert hatte, bis sie, auch durch die Proteste in der Gemeinde genervt, ihren Sitz im August 2013 nach Ballstädt verlagerte. Mehrere der Angeklagten wurden bereits strafrechtlich belangt, ein Teil wegen politisch einschlägiger Delikte. Seit 2012 war die Hausgemeinschaft immer wieder durch gewalttätige Aktionen aufgefallen. Vor einem linksalternativen Hausprojekt sollen Mitglieder eine »Kugelbombe« gezündet haben, für ein Foto unter dem Titel »NSU Reloaded« posierten sie mit Waffen. Sie sind teils seit vielen Jahren in der rechten Szene aktiv und haben Verbindungen bis hinein in militante neonazistische Strukturen. Bei einer Polizeirazzia im August 2013 in Ballstädt und Crawinkel wurden Waffen gefunden, die den Besitzern Ermittlungen wegen »Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz« einbrachten: Unter anderem ein Sturmgewehr mit Munition, zwei UZI-Maschinenpistolen und ein Colt »Double Eagle«, dazu passende Munition.

Den Angeklagten drohen nach dem Überfall in Ballstädt Haftstrafen, Nebenklageanwalt Alexander Hoffmann ist sich sicher: »Für einen solchen brutalen gemeinschaftlichen Angriff ist eine Freiheitsstrafe von weit über drei Jahren für die Beteiligten zu erwarten.« Für die gemeinschaftliche Planung spricht auch, dass der Thüringer Verfassungsschutz laut Medienberichten die telefonische Verabredung zum Überfall abgehört hatte. Ausgewertet wurde das Telefonat allerdings erst Tage später. Zudem gibt es mehrere übereinstimmende DNA-Proben auf der Kleidung der Opfer sowie das Teilgeständnis des Hauptangeklagten. Ein weiterer Angeklagter hat gegenüber dem Gericht eine Erklärung abgegeben, die eine gemeinschaftliche Tat bestätigt.

Die auf der Gerichtsbank Sitzenden scheint das alles wenig zu interessieren, zwei von ihnen schlafen im Laufe des Tages immer wieder ein, einer bleibt demonstrativ sitzen, wenn das Gericht den Saal betritt, ein anderer bestellt laut übers Saalmikro »Currywurst und Pommes!«, als die Richter sich wieder mal zurückziehen müssen, um die Ablehnung einer Frage zum Ballstädter Bündnis gegen rechts zu begründen. Als der Prozesstag gegen 16 Uhr zu Ende geht, ist klar: Es werden viele weitere folgen, Termine bis zum September sind bereits gesetzt.

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