nd-aktuell.de / 12.02.2016 / Berlin / Seite 11

Fakten Volksgesetzgebung

 In Berlin ist die Volksgesetzgebung folgendermaßen ausgestaltet: Es gibt zum einen den Weg des Volksbegehrens, für den zunächst in zwei Stufen (20 000 und 170 000 Unterschriften) genügend gültige Signaturen gesammelt werden müssen. Im Erfolgsfall wird dann in einer dritten Stufe in einem berlinweiten Volksentscheid abgestimmt. Außerdem gibt es eine zweite Möglichkeit: die sogenannte Volksinitiative. Um diese erfolgreich durchzuführen, müssen innerhalb von sechs Monaten rund 20 000 Unterschriften gesammelt werden. Auf Bezirksebene gibt es die Bürgerbegehren.

 Das nötige Beteiligungsquorum und die Mehrheit der Stimmen für einen Volksentscheid kamen bei der Abstimmung über die Offenlegung der Wasserverträge zusammen sowie beim Volksentscheid zum Tempelhofer Feld. Viele andere Volksbegehren scheiterten oder wurden wie vor kurzem das Mietenvolksbegehren abgebrochen. Das 38. Volksbegehren seit 2006 läuft derzeit zum Thema »Berlin braucht Tegel«. mkr