Genickschuss statt Schuss auf die Beine
Bayern: Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt
Traunstein. Eineinhalb Jahre nach dem tödlichen Schuss eines Zivilfahnders auf einen unbewaffneten Mann im bayerischen Burghausen sind die Ermittlungen eingestellt worden. Der Polizist habe den Tod des Opfers »weder vorsätzlich noch fahrlässig verursacht«, teilte die Staatsanwaltschaft Traunstein am Montag mit. Der Schusswaffengebrauch sei durch das Polizeiaufgabengesetz gedeckt gewesen, »auch wenn der Beamte nicht selbst angegriffen wurde«, hieß es weiter.
Um den mit Haftbefehl gesuchten 33-Jährigen auf der Flucht festnehmen zu können, habe ein Beamter einen gezielten Schuss auf dessen Beine abgegeben. »Unglücklicherweise wurde der Mann durch den Schuss im Genick getroffen und hierdurch tödlich verletzt«, so die Staatsanwaltschaft. Der Schuss traf das unbewaffnete Opfer laut Ermittlern aus einer Entfernung von 6,5 bis 10,2 Metern. Es bestand der Verdacht auf Rauschgifthandel. dpa/nd
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