Berlin. Der Weg für den Einsatz des Bundestrojaners zur Ausspähung von Computern ist frei: Das Bundesinnenministerium erteilte am Montag die Genehmigung zum Einsatz der Überwachungssoftware, wie ein Sprecher des Ressorts in Berlin sagte. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 die Onlinedurchsuchung mittels einer Überwachungssoftware gebilligt, aber an enge Bedingungen geknüpft. Es müssten tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr etwa von Leib, Leben und Freiheit eines Menschen bestehen, urteilten die Karlsruher Richter. Die Grünen bezweifelten, ob der Einsatz des jetzt entwickelten Bundestrojaners mit den Vorgaben aus Karlsruhe in Einklang steht. »Bisherige Programme konnten die extrem hohen rechtlichen Hürden des Bundesverfassungsgerichts nicht einhalten«, erklärte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. AFP/nd
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1002714.weg-fuer-einsatz-des-bundestrojaners-ist-frei.html