nd-aktuell.de / 10.03.2016 / Gesund leben / Seite 10

Achtung, Falle!

Medizinische Behandlung in europäischen Ferienzentren kann teuer werden

Silvia Ottow
Wer im Urlaub krank wird, hat oftmals nicht nur ein medizinisches Problem, er muss auch viel Geld berappen. Gesetzlich Krankenversicherte können das umgehen, wenn sie sich vorher gut informieren.

Sonnenschein und Badefreuden, eine nette Unterkunft und gute Laune - doch dann bereitete ein akuter, schmerzhafter Ischiasanfall dieser Stimmung ein jähes Ende. Veronika S. befand sich im Urlaub in einem Hotel auf der spanischen Insel Mallorca, als ihr das passierte. Hocherfreut über die Sorge der Hotelangestellten, die sofort per Telefon einen Arzt bestellten, überließ sie sich dieser Fürsorge. Die Schmerzen gestatteten ihr auch gar nicht, selbst aktiv zu werden. Ein Arzt kam und gab ihr eine Spritze. Sie bezahlte 140 Euro.

Fährt ein gesetzlich Krankenversicherter im Urlaub ins Ausland, zahlt sich ein wenig Vorbereitung auf einen eventuell eintretenden Krankheitsfall aus - nicht nur finanziell, auch fachlich. Für die Versicherten aller in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befindlichen Kassen gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt ist, und nicht extra beantragt werden muss. Man kann sie in allen Ländern der EU sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, der Schweiz und Serbien bei Ärzten und Krankenhäusern der staatlichen Gesundheitssysteme vorlegen und wird dort behandelt. Die Kosten werden mit der jeweiligen Krankenkasse in Deutschland abgerechnet. Lediglich Zuzahlungen oder Gebühren, die im Urlaubsland üblich sind, muss der Versicherte tragen. Auf einer speziellen Internetseite des GKV-Spitzenverbandes erfährt man, was der Besucher in den einzelnen Ländern beachten muss, welche Gebühren ihn erwarten und wie die entsprechenden Einrichtungen, die er im Krankheitsfall aufsuchen muss, in der Landessprache heißen. Die EHIC gilt nicht in privaten medizinischen Zentren und sie beinhaltet keinen Rücktransport in die Heimat, falls sich dieser als notwendig erweisen sollte. Dafür benötigt der gesetzlich Krankenversicherte eine Zusatzpolice, die von den meisten Kassen kostengünstig angeboten und empfohlen wird.

Einen besonderen Service für Urlauber bietet der AOK-Europa-Service 24 für Versicherte der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) Nordost, Nordwest, Niedersachsen, Rheinland/Hamburg, Bremen/Bremerhaven, Rheinland-Pfalz/Saarland und Sachsen-Anhalt. In 250 Kliniken vieler europäischer Länder wird medizinische Behandlung wie in Deutschland offeriert. Eine Aufstellung der beteiligten Krankenhäuser und Einrichtungen findet der Interessierte auf den Seiten der AOK im Internet. Allein für Spanien sind von A Coruna bis Zaragoza 23 Orte und über 120 Kliniken aufgelistet. Besonders viele Einrichtungen befinden sich in den beliebtesten Reiseregionen - etwa Mallorca oder Gran Canaria. Wer nicht über einen Internetzugang verfügt, sollte sich bei seiner Krankenkasse erkundigen.

Als Veronika S. im mallorquinischen Cala Ratjada nach vier Tagen drei Ärzte der privaten medizinischen Zentren kennengelernt (und teuer bezahlt!) hatte, erfuhr sie, dass sich nur drei Straßen vom Hotel entfernt, in der Cala Agulla, der staatliche Gesundheitsservice befindet. Im »Juaneda Urgencias Médicas« konnte sie nach Vorlage der Krankenkassenchipkarte ihre Behandlung fortsetzen, und bezahlte lediglich Rezeptgebühren für Medikamente.

Weitere Informationen bei jeder gesetzlichen Krankenkasse oder bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland, Pennefeldsweg 11 bis 15 in 53177 Bonn

Tel.: 0228 9530-0, www.dvka.de[1]

E-Mail: post@dvka.de[2]

AOK-Europa-Service:

https://aok.europaservice24.de/dyneuropa/pages/de/startseite.php

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