nd-aktuell.de / 11.03.2016 / Politik

Lammert legt Immunitätsverfahren gegen Beck auf Eis

Schreiben der Staatsanwaltschaft genügt nicht den Anforderungen / Ermittler haben nur »Prüfvorgang« eingeleitet

Berlin. Die Staatsanwaltschaft kann vorerst nicht gegen den Grünen-Politiker Volker Beck ermitteln, dem Drogenkonsum vorgeworfen wird. Der Grund: Bundestagspräsident Nobert Lammert hat das Immunitätsverfahren zu dem Abgeordneten auf Eis gelegt, weil das entsprechende Schreiben der Berliner Staatsanwaltschaft nicht den Anforderungen genügt, die für die Auslösung der Frist für den Beginn von Ermittlungen bestehen, hieß es am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Ein Schreiben der Staatsanwaltschaft sei am 9. März im Büro des Bundestagspräsidenten eingegangen, hieß es. Darin werde aber nur informiert über »das Anlegen eines Prüfvorgangs« wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Einleitung eines »Prüfvorganges« reiche aber nicht aus, um ein Immunitätsverfahren einzuleiten

Den Immunitätsregeln zufolge haben Abgeordnete keinen grundsätzlichen Schutz vor Ermittlungen. Nach der Geschäftsordnung des Bundestages darf ein Ermittlungsverfahren gegen einen Abgeordneten »im Einzelfall frühestens 48 Stunden nach Zugang der Mitteilung beim Präsidenten des Deutschen Bundestages eingeleitet werden«.

Die Polizei hatte Beck Anfang vergangener Woche erwischt und wirft ihm vor, eine verbotene Substanz bei sich gehabt zu haben. In Medien war dem Grünen-Politiker vorgeworfen worden, es handele sich um die synthetische Droge Crystal Meth. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe stellte Beck seine Fraktionsämter zur Verfügung, nicht aber sein Bundestagsmandat. Derzeit ist der 55-Jährige krankgeschrieben. Agenturen/nd