nd-aktuell.de / 16.03.2016 / Ratgeber / Seite 25

Wohnzimmer mit Wohlfühloase

Wintergarten

Eigenheimbesitzer können das Geld, das sich bei ihrer Bausparkasse ansammelt, für bauliche Veränderungen am Haus verwenden - etwa um Barrierefreiheit zu schaffen oder um durch Sauna oder Wintergarten das Haus aufzuwerten.

Wer würde nicht gern sein Wohnzimmer vergrößern, das Gefühl genießen, draußen zu sein, ohne im Freien zu sitzen? »Man erfüllt sich derlei Wünsche und kann bei einem eventuellen Verkauf einen höheren Immobilienwert ansetzen«, sagt Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen. Er verweist auf günstige Konditionen der Bausparkassen dafür und auf die Einbeziehung staatlicher Förderung.

Wenn man weiß, was man will - vom kleinen Glashaus bis zur stattlichen Orangerie gibt es allerhand Zwischenstufen - wird der Kostenrahmen abgesteckt. Gemeinsam mit dem Bausparberater legt man dann fest, wie man am günstigsten finanziert.

Allerdings, so Nothaft, wer sich eine solche Wohlfühloase schafft, muss sowohl die Anforderungen der Energieeinsparverordnung beachten als auch baurechtliche Bestimmungen einhalten. In jedem Fall sollte man sich unbedingt vor Baubeginn beim zuständigen Bauamt informieren, ob eine Baugenehmigung notwendig ist.

Die Bauämter entscheiden anhand der Unterlagen, ob und unter welchen Auflagen diese bauliche Veränderung am Haus genehmigt wird. Schlecht beraten ist, wer den Amtsweg auslässt. Im schlimmsten Fall muss der ganze Bau wieder abgerissen werden und anstelle eines Ruhepols mit mediterranem Flair hat man dann Frust und zusätzliche Kosten. Helga Angler