nd-aktuell.de / 22.03.2016 / Ratgeber

Rückrufe von Fahrzeugen – nicht nur bei VW

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

Von 2010 bis 2015 registrierte der deutsche Hersteller Opel mehr als eine Million Defekte an seinen Fahrzeugen, die in die Werkstätten zurückgerufen wurden.
Von 2010 bis 2015 registrierte der deutsche Hersteller Opel mehr als eine Million Defekte an seinen Fahrzeugen, die in die Werkstätten zurückgerufen wurden.

Vor allem wegen Sicherheitsmängeln sind im Jahr 2015 deutlich mehr Autos in Deutschland in die Werkstätten gerufen worden – nämlich 1,67 Millionen. Im Jahr 2014 waren es 1,47 Millionen. In dieser Statistik sind Pkw, Lkw, Busse, Wohnmobile und Krafträder erfasst. Fragen und Antworten.

Pflege - Wohngruppenzuschlag bei Pflege in Familie möglich. Nicht nur Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen können den gesetzlichen pauschalen »Wohngruppen«-Zuschlag beanspruchen. Auch bei der Pflege mehrerer Personen in einer Großfamilie ist dies möglich. Urteile das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zu diesem und anderen Problemen rund um die Pflege.

Arbeitsgericht: Kleidungswechsel ist Weisung des Arbeitgebers. Verpflichtet der Arbeitgeber seine Angestellten dazu, während des Dienstes Arbeitskleidung zu tragen, so muss er auch das Umziehen vor und nach der Arbeit vergüten. Im verhandelten Fall arbeitete ein Mann seit 1996 als Mechaniker in einem Betrieb. Für seine Arbeit ist er verpflichtet, bei Dienstantritt Arbeitskleidung anzulegen und diese nach Ende auch wieder gegen seine normale Straßenkleidung zu wechseln. Er brauchte dafür zu Arbeitsbeginn 5 Minuten und nach Dienstschluss etwa 15 Minuten. Die Zeit wurde seit jeher nicht bezahlt. Das wollte der Mann nicht mehr hinnehmen.

Mietrecht: Tipps zu Abschluss und Auflösung eines Mietvertrags. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollen Mieter/innen und Vermieter gleichberechtigte Vertragspartner sein und als solche die Bedingungen des Mietvertrags frei aushandeln können. Die Praxis sieht natürlich anders aus: Fast immer wird Ihnen der Vermieter einen fertig vorbereiteten Vertrag zur Unterschrift vorlegen. Versuchen Sie vor einem Mietvertragsabschluss, sich einen Vertragsentwurf übermitteln zu lassen, oder zumindest, sich »Bedenkzeit« auszubitten, damit Sie mit dem noch nicht unterschriebenen Vertrag eine Beratungsstelle aufsuchen können. Übertriebenes Drängen des Vermieters (»jetzt oder gar nicht«) sollte Sie misstrauisch machen. Und schließlich stellt sich eines Tages die Frage: »Wie komme ich wieder aus dem Vertrag heraus?« – etwa bei Wohnungswechsel oder Haushaltsauflösung.

Neues Bauvertragsrecht - Mehr Schutz beim Hausbau. Verträge zwischen privaten Bauherren und Bauunternehmern sollen künftig klare Fristen und mehr Details zu einzelnen Leistungen enthalten. Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums, den das Bundeskabinett am 2. März 2016 verabschiedete, muss noch den Bundestag passieren. Fragen und Antworten zur geplanten Reform.

Steuern - Muss ich als Rentner überhaupt Steuern zahlen? Vor einer Woche hatten wir an dieser Stelle Tipps gegeben, wie man bei der Einkommensteuererklärung mehr beim Fiskus herausholen kann. Dazu haben uns etliche Leserfragen erreicht. Dabei ging es im Wesentlichen um zwei Fragen: Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben? Und wie sieht es mit der Besteuerung von Renten aus?

Verschuldung im Alter mit Eigenheim - Immobilien-Leibrente als Alternative. Das eigene Heim soll bis zum Renteneintritt abbezahlt werden, so die Regel. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus: Wer es bis zur Rente nicht geschafft hat, Haus oder Eigentumswohnung abzubezahlen, wird wohl bis an sein Lebensende verschuldet bleiben. Muss das sein? Informationen in nd-ratgeber.

Verbraucherschutz - Hohe Anzahlungen bei Handwerksleistungen vermeiden. Viele Verbraucher beauftragen polnische Handwerker mit der Herstellung von Treppen oder dem Bau von Kaminen. Doch aufgepasst! Zwar führen die meisten Anbieter ihre Leistungen zur Zufriedenheit ihrer Kunden aus. Doch für den Fall, dass doch mal etwas schief geht, sollten Verbraucher hohe Anzahlungen vermeiden, rät das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum (VIZ) der Verbraucherzentrale Brandenburg (vzb).