nd-aktuell.de / 23.03.2016 / Ratgeber / Seite 28

Was steckt hinter dem »kleinen Waffenschein«?

Leserfrage

Immer häufiger war in den letzten Wochen vom »kleinen Waffenschein« die Rede. Was steckt hinter dem »kleinen Waffenschein«? Norbert W., Dresden

In der Tat ist es so, dass sich immer mehr Bürger in Deutschland - nicht zuletzt nach den sexuellen Übergriffen in Köln - mit einem »kleinen Waffenschein« für Schreckschusspistolen ausrüsten und sich davon mehr persönlichen Schutz versprechen. Die Zahlen sind weiter steigend. Mehr als 301 000 »kleine Waffenscheine« waren allein bis Ende Januar 2016 im Nationalen Waffenregister, das es seit 2013 gibt, gespeichert.

Der »kleine Waffenschein« wurde in Deutschland per Gesetz vom 1. April 2003 eingeführt. Er berechtigt den Inhaber zum Führen von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen. Sie müssen bei einer der landesweit insgesamt 36 Waffenbehörden der Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte beantragt werden.

Diese Waffen müssen mit dem sogenannten PTB-Prüfzeichen versehen sein. Zum bloßen Erwerb einer Waffe mit PTB-Zeichen F genügt in Deutschland die Volljährigkeit - ihr Erwerb und Besitz ist erlaubnisfrei. Reizstoffsprühgeräte mit PTB-Prüfzeichen dürfen auch ohne »kleinen Waffenschein« von Personen ab 14 Jahren in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.

Wer eine Erlaubnis hat, darf Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen verdeckt führen - aber nur im Notfall damit schießen.

Experten sehen diese Entwicklung mit Sorge, weil sie eher zur Eskalation als zur Beruhigung der Lage führt. Sie fordern daher, die Lücken im Waffenrecht zu schließen. Ein Baustein wäre dabei, dass auch der Kauf und Besitz von Schreckschusswaffen, Pfefferspray und Co. zukünftig erlaubnispflichtig werden. joh