nd-aktuell.de / 23.03.2016 / Ratgeber / Seite 28

Ein Fahrverbot bei zwei Tempoüberschreitungen

Verkehrsrecht

Ein Raser, der zweimal viel zu schnell unterwegs war, darf vom Gericht nur ein Fahrverbot aufgebrummt bekommen.

Das stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil (Az. StR 227/15) klar.

Im verhandelten Fall war ein Mann auf der Autobahn bei erlaubten 100 km/h binnen zwei Monaten einmal mit mehr als 160 km/h und einmal mit mindestens 150 km/h geblitzt worden. Das Amtsgericht Bielefeld hatte ihn dafür in einem Aufwasch zu zwei Geldstrafen verurteilt und jeweils einen Monat Fahrverbot verhängt.

Nach Ansicht des BGH war das vom Gesetzgeber aber so nicht gedacht, sonst wäre das ausdrücklich so geregelt. Das Fahrverbot solle »als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme« wirken. Deshalb sei es sinnvoll, sich alle Überschreitungen zusammen anzuschauen und nur ein Fahrverbot zu verhängen. dpa/nd