Verbraucherzentrale klagt gegen Kaffeefahrt

  • Lesedauer: 1 Min.

Potsdam. Die Verbraucherzentrale Brandenburg verklagt einen Veranstalter von Kaffeefahrten. Eine GmbH aus Berlin habe mitreisenden Brandenburgern nach dem Kauf teurer Matratzen auf einer Kaffeefahrt das Widerrufsrecht nicht zugestanden, teilte die Verbraucherzentrale am Dienstag mit. »Die Firma lieferte sofort, entfernte die Verpackung und legte die Matratzen direkt auf die Betten ihrer Kunden. Aus angeblich hygienischen Gründen akzeptierte sie den Vertragswiderruf nicht«, erklärte Sabine Fischer-Volk von der Zentrale. Aus hygienischen Gründen seien Waren wie Cremes, Tropfen oder Pillen nach dem Öffnen der Versiegelung von der Rückgabe ausgeschlossen, bestätigte Juristin Fischer-Volk. Sie vertrat die Auffassung, diese Vorschrift treffe auf das Entfernen der Folie bei Matratzen nicht zu. nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal