nd-aktuell.de / 24.03.2016 / Gesund leben / Seite 10

Ab 2017 Desinfektion mit Triclosan verboten

Berlin. Die umstrittene Chemikalie Triclosan ist ab kommendem Jahr in der EU als Desinfektionsmittel verboten. Hersteller dürfen den umstrittenen Stoff ab Februar 2017 zum Beispiel nicht mehr in antibakteriellen Reinigungsmitteln, Seifen oder Abfallbeuteln verwenden. Hintergrund ist ein Entscheid der EU-Kommission. Sie erließ Ende Januar ein entsprechendes Verbot. Triclosan steht laut der Vereinigung Schweizer Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz im Verdacht, Hormone zu beeinflussen und krebserregend zu sein. Zudem soll der Stoff Spermien, Leber und Muskeln schädigen, sich im Körper anreichern und Antibiotikaresistenzen auslösen können. Die Nichtregierungsorganisation PAN Deutschland begrüßt das Teilverbot, kritisiert aber, dass Triclosan in gewissen Kosmetika weiterhin erlaubt bleibt. Seit Juli 2015 ist der Stoff in der EU zwar in Kosmetika verboten, die großflächig auf der Haut aufgetragen werden. Dazu gehören Körperlotionen oder Fußcremes. Die Hersteller dürfen die heikle Chemikalie jedoch auch 2017 weiterhin in allen anderen Kosmetika einsetzen. Triclosan steckt oft in Zahnpasta, Mundwasser oder Deosticks. Verbraucher sollten daher beim Kauf von Hygieneartikeln weiterhin auf die Liste der Inhaltsstoffe schauen. Die nötigen Informationen liefert die Produktdatenbank www.codecheck.info. erb