Scheidungskosten steuerlich absetzbar?

Worüber der Bundesfinanzhof (BFH) in München 2016 entscheiden will

Für 2016 hat sich der BFH viel vorgenommen. Die Akademische Arbeitsgemeinschaft in Köln hat nachfolgend die interessantesten Verfahren ausgewählt, in denen 2016 eine Entscheidung ergehen soll.

Pauschale Einkommensteuer für Geschenke als Betriebsausgabe: Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Schenkenden sind, dürfen den Gewinn des Schenkenden nicht mindern, wenn sie 35 Euro pro Empfänger übersteigen. Gleichwohl hat der Empfänger den Vorteil zu versteuern, sofern die Geschenke zu steuerpflichtigen Einnahmen führen.

§ 37b EStG sieht hierfür eine Pauschalierung der Einkommensteuer vor. Im Verfahren (Az. IV R 13/14) ist streitig, ob der Schenkende, der die pauschale Einkommensteuer für den Empfänger übernimmt, diese als Betriebsausgabe gewinnmindernd berücksichtigen kann.

Verbilligte Parkplatzüberlassung an Arbeitnehmer: Im Verfahren (Az. V R 63/14) mietete der Arbeitgeber zur Ermöglichung eines ungestörten Betriebsablaufs Parkplätze in einem Parkhaus am Unternehmensort an, um diese seinen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Die Mitarbeiter waren aber nur parkberechtigt, wenn sie sich an ...


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