nd-aktuell.de / 06.04.2016 / Ratgeber / Seite 24

Ärger in Studenten-WG

Hausrecht

Zieht die Mutter eines Studenten gegen den Willen anderer Bewohner für länger in eine WG ein, dürfen sie Mitbewohner auch mit Polizei aus der Wohnung werfen.

Die WG-Bewohner haben ein Hausrecht, der Verweis aus der Wohnung sei rechtens, erklärte das Oberlandesgericht Hamm im Urteil vom 24. Februar 2016 (Az. 11 U 67/15).

In dem konkreten Fall hatte ein Student seine Mutter gebeten, während seines Urlaubs auf die Wohnung aufzupassen und seine Haustiere zu versorgen. Daraufhin zog die Frau während der Abwesenheit ihres Sohnes in die WG ein. Ein anderer Mitbewohner lehnte den dauernden Aufenthalt der Frau ab und forderte sie zum Verlassen der Wohnung auf. Als die Frau sich weigerte, verständigte er die Polizei. Hierbei entstand ein Handgemenge, als die Frau versuchte, ihrem herbeigerufenen Ehemann Zutritt zu der Wohnung zu verschaffen. Die Frau forderte daraufhin ein Schmerzensgeld. Das Gericht wies dies ab.

Die Polizei sei berechtigt gewesen, gegen die Frau einen Platzverweis auszusprechen und diesen dann mit Zwangsmaßnahmen durchzusetzen. Die von der Frau beklagten Verletzungen wie Prellungen seien nicht Folge des Polizeieinsatzes, sondern des Tumults.

Der Sohn hätte seiner Mutter nur das Betreten der Wohnung gestatten dürfen, um die Haustiere zu versorgen. Er habe ihr jedoch keinen dauerhaften Aufenthalt in den auch gemeinschaftlich genutzten Räumen erlauben dürfen. epd/nd