Bisher keine Mietzuschüsse gewährt
Bis zum 14. März sind 294 »bearbeitungsfähige Anträge auf Mietzuschuss nach Wohnraumversorgunggesetz« eingegangen. Das geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auf eine Schriftliche Anfrage von Katrin Lompscher hervor, Mitglied der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus. Darunter befinden sich 149 unvollständige Anträge. Bisher ist noch kein Mietzuschuss gewährt worden. Damit soll jedoch noch in diesem Monat begonnen werden. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist der externe Dienstleister »zgs-consult«, häufiger Auftragnehmer des Senats und anderer öffentlicher Stellen. nd
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