nd-aktuell.de / 13.04.2016 / Ratgeber / Seite 28

Was fällt unter die Friedhofsgebühren?

Leserfrage

Ich habe gehört, dass die Friedhofsgebühren in Deutschland in letzter Zeit stark gestiegen sind. Was versteht man unter diesen Gebühren und wie kann ich dafür vorsorgen? Christa D., Mühlhausen

Antwort gibt Reinhard Hacker von der ERGO Direkt Versicherungen:

Die Friedhofsgebühren setzen sich aus der Bestattungs- und der Grabgebühr zusammen. Die Bestattungsgebühr umfasst die Kosten für die Beisetzung. Mit der Grabgebühr erwerben Sie das Grabnutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum, meist 20 bis 30 Jahre.

Die Höhe der Friedhofsgebühren ist kommunal geregelt. Die aktuellen Gebührensatzungen können Sie direkt bei Ihrer örtlichen Friedhofsverwaltung erfragen. Im bundesweiten Durchschnitt belaufen sich die einmaligen Friedhofsgebühren auf 2400 Euro. Dazu können optional noch weitere Gebühren kommen, etwa für die Nutzung der Trauerhalle, Urnen- oder Sargträger oder Dekoration. Auch die Kosten für ein Bestattungsunternehmen müssen Sie einkalkulieren. Insgesamt sollten Sie mit Ausgaben von 5000 bis 7000 Euro rechnen.

Es ist also ratsam, das Finanzielle zu Lebzeiten vorsorglich zu regeln, beispielsweise durch eine Sterbegeldversicherung.