Das Institut GenerationenBeratung (IGB) hat nachfolgende 10 Tipps zur Vermeidung von Elternunterhalt aufgelistet, zusammengestellt von der IGB-Geschäftsführerin Margit Winkler.
Immer mehr Menschen sind vom Elternunterhalt betroffen. Häufig reicht die gesetzliche Pflegeleistung plus Rente nicht oder nur für ein paar Jahre aus. Dann sind die Kinder an der Reihe. Doch diese müssen leistungsfähig sein. Laut dem jüngsten BGH-Urteil ist es so, das sowohl Kindesunterhalt als auch Unterhalt zur Betreuung des Kindes bei unverheirateten Paaren angerechnet wird.
Viele Eheleute führen ausschließlich gemeinsame Konten. Dabei ist häufig nicht klar, dass bei einer Vermögensauskunft gegenüber dem Sozialamt wegen Elternunterhalt jedem von beiden die Hälfte tatsächlich gehört. Das Schonvermögen ist gering. Einen Teil des Vermögens auf andere wie Partner oder Kinder zu überschreiben, kommt einer Schenkung gleich und kann zehn Jahre lang zurückgefordert werden. Daher ist es ratsam, genau zu überlegen, auf wessen Namen welche Gelder angelegt werden.
Der Lebensstil des Unterhaltspflichtigen bleibt erhalten. Wer also (vor der Unterhaltspflicht) teure Konsumgüter wie Pkw, Haushaltsgegenstände, Reisen über Kredite finanziert hat, kann diese Kreditraten bei der Unterhaltsberechnung abziehen. Eine Überziehung beim Girokonto spielt aber keine Rolle. Falls das Konto dauerhaft überzogen ist, macht eine Finanzierung also mehr Sinn.
Machen Sie sich ausgiebig Gedanken über die eigene Altersvorsorge: Vorsorgerückstellungen in Höhe von fünf Prozent Ihres Bruttoeinkommens sind akzeptabel. Diese schmälern das verfügbare Einkommen. Doch sie müssen tatsächlich gezahlt werden. Das gilt auch für Ihren Ehepartner.
Diese Investition von fünf Prozent in die Altersvorsorge gilt nicht nur für die Zukunft, sondern auch schon für die vergangenen Berufsjahre. Die Berechnung sieht es so vor, dass das heutige Einkommen und Ihre Berufsjahre zugrunde liegen und geht dabei von einer Verzinsung von vier Prozent aus. Die Art Ihrer Anlage spielt keine Rolle, doch bis zu dieser genannten Höhe gilt es als Schonvermögen.
Die selbst genutzte Immobilie ist das bestgeschützte Vermögen. Vielleicht stehen ja Investitionen an: Renovierung, Kachelofen, Solaranlage …? Auch regelmäßige und nachweisliche Instandhaltungsrücklagen zählen.
Längst haben die meisten von uns erkannt, dass es notwendig ist, private Vorsorgen zu treffen. Folgende monatliche Beiträge zu Versicherungen sind anerkannt und werden beim Elternunterhalt berücksichtigt: Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenzusatz- und Krankentagegeldversicherung, private Pflegeversicherung.
In Einzelfällen, in denen Sie Ihrem Elternteil vorhalten können, Sie finanziell, körperlich oder emotional vernachlässigt zu haben, kann man Ihnen nicht zumuten, dass Sie zur Zahlung herangezogen werden. Sammeln Sie Beweise zu Ihrer Geschichte, um glaubhaft zu sein.
Wenn Sie schon vor der Beratung Elternunterhalt gezahlt haben, ist durch die Erhöhung der Selbstbehalte oft eine Reduzierung möglich. Auch kann eine neuere BGH-Entscheidung für Sie besser sein als Ihre jetzige Berechnung. Prüfen Sie die Abänderung bald, denn es gibt keine Rückwirkung.
Denken Sie rechtzeitig an die Einkommens- und Vermögenssituation Ihrer eigenen Kinder, vor allem, wenn diese noch in der Ausbildung sind. Auch für sie sollten die größten Risiken abgesichert sein.
Am besten sind Sie hinsichtlich des Elternunterhalts gewappnet, wenn alle Erwachsenen in Ihrer Familie eine Vorsorgevollmacht errichtet haben. Wer das versäumt, dem muss klar sein, dass die einzige Alternative im Bedarfsfall die gerichtliche Betreuung ist. Kontrolle und Kosten erschweren dann den Alltag.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1008151.tipps-zum-elternunterhalt.html