nd-aktuell.de / 16.04.2016 / Politik / Seite 14

Altanschließer erhalten 210 Millionen Euro

Andreas Fritsche
Abwassergebühren drastisch zu erhöhen, um Altanschließerbeiträge zurückzahlen zu können, ist rechtlich problematisch.

Definitiv 145 Millionen Euro erhalten Altanschließer im Land Brandenburg zurückgezahlt. Das habe der Landeswasserverbandstag durch eine Umfrage unter den Wasser- und Abwasserzweckverbänden herausgefunden, erklärte Geschäftsführer Turgut Pencereci am Freitag. Es haben allerdings nicht alle einzelnen Verbände ihre Summen gemeldet. Hochgerechnet steigt der Betrag der unumgänglichen Rückzahlungen wohl auf 210 Millionen Euro.

350 bis 400 Millionen Euro würde es, wie Pencereci schätzt, kosten, freiwillig auch jenen Kunden gezahlte Beiträge zu erstatten, die keinen Widerspruch eingelegt und die nicht gegen ihre Beitragsbescheide geklagt haben. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Ende 2015 zwingt in diesen Fällen nicht zur Rückzahlung.

Beispielsweise sind von den 6895 Bescheiden, die der Trinkwasser- und Abwasserzweckverband (TAZV) Oderaue in Eisenhüttenstadt einst an Grundstückseigentümer verschickte, nur 132 Bescheide nicht bestandskräftig, also aufzuheben, wie TAZV-Chefin Heike Herrmann am Freitag erläuterte. Herrmann tut sich aber schwer mit dem Gedanken, die Kunden zu benachteiligen, die dem Verband vertraut und nicht geklagt haben. 22,1 Millionen Euro kassierte der TAZV bei den Altanschließern und setzte hernach 6,8 Millionen Euro dafür ein, die Abwassergebühr auf heute 2,40 Euro je Kubikmeter zu senken - weit unter den brandenburgischen Durchschnitt, wie die Chefin betonte. Sie und Pencereci bezweifeln, dass die Rückzahlung aller Beiträge vollständig durch eine explosionsartige Erhöhung der Gebühren eingespielt werden kann und darf. Dann müssten die Kommunen einspringen.

Diese Aussicht veranlasste Karl-Ludwig Böttcher vom Städte- und Gemeindebund zu der Aussage, hier sei im Vergleich mit der Flüchtlingsproblematik möglicherweise »ein dickeres Brett« zu bohren. Pencereci forderte, dass sich das Land »in irgendeiner Form« beteiligt. Seite 13