Sommer auf dem Balkon - stressfrei
Nachbarschaftsrecht
Tatsächlich sind 83 Prozent der Deutschen mindestens zufrieden mit der Beziehung zu Nebenan. Zu diesem Ergebnis kommt die Nachbarschaftsstu- die der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Nach folgend Tipps, was beim Frischluftvergnügen erlaubt ist und was nicht.
Stuhl, Tisch, Sonnenschirm
Sie sind grundsätzlich erlaubt, denn der Balkon gilt als Teil der Wohnung. Trendig und bislang nicht gesondert geregelt: das Aufstellen von Outdoor-Kühlschränken. Vorher aber unbedingt klären, ob das Elektrogerät witterungsfest ist.
Bepflanzung
Vom klassischen Kübel bis zum urbanen Gartenbau - das Begrünen ist ebenfalls erlaubt. Einige Eigentümergemeinschaften schreiben aber vor, ob Blumenkästen oder ein Spalier angebracht werden dürfen. In jedem Fall ist durch regelmäßigen Schnitt zu verhindern, dass Pflanzen auf Nachbarbalkone übergreifen oder beim Gießen der darunterliegende Balkon beschädigt wird.
Sicht- und Sonnenschutz
Auch Markisen sind in Eigentumswohnungen möglich - wenn alle mitmachen und Einigkeit über Art und Farbe herrscht. Es gilt die Faustformel: Alle Maßnahmen, die das äußere Erscheinungsbild einer Wohnanlage verändern, sind bauliche Veränderungen im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes. Hier muss die Eigentümerversammlung einstimmig beschließen.
Beleuchtung
Auch Licht auf dem Balkon kann eine Beeinträchtigung sein. Wer seinen Balkon derart ausleuchtet, dass es den Nachbarn etwa beim Schlafen stört, muss mit Unterlassungsklage rechnen.
Grillen
Sommerzeit ist für viele Menschen gleichbedeutend mit Grillzeit. Doch hat die Wohnungseigentümergemeinschaft mehrheitlich beschlossen, das Brutzeln mit offener Flamme auf den Balkonen und Dachterrassen zu verbieten, sind alle Wohnungsbesitzer daran gebunden (Landgericht München, Az. 36 8058/12). Auch ohne explizites Verbot gilt wie für Sommerfeste generell: Erlaubt ist die Nutzung des Balkons nur insoweit, als die Nachbarn nicht übermäßig gestört werden.
»Rudelgucken«
Mit ein paar Freunden zu Hause Fußball schauen und gemeinsam jubeln - dabei kann es auch mal lauter werden. Bei aller Torfreude: Besser ab 22 Uhr Zimmerlautstärke wahren oder die Fußballfete vorher mit Nachbarn absprechen.
WLAN-Nutzung
Wer sich beim Internetsurfen in das ungeschützte Funknetzwerk seines Nachbarn einloggt, ohne ein Passwort zu knacken, begeht keine Straftat. Besser ist es aber, ihn auf seine Sicherheitslücke aufmerksam zu machen oder die gemeinsame Nutzung vorher auszuhandeln.
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.