Sechs goldene Regeln zur richtigen Prüfung
Wohnungseigentum: Jahresabrechnung
Die Verwaltung legt die Jahresabrechnung vor, und die Eigentümer müssen sie kontrollieren - nur wie, dass wissen viele Wohnungseigentümer nicht, so die Erfahrung von WiE.
Die Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG) arbeiten im Auftrag der Eigentümer. Sie müssen sich dabei an bestimmte rechtliche Vorgaben und Abläufe halten. In der Jahresabrechnung müssen alle anfallenden Kosten des Vorjahres belegt werden.
»Für kaufmännisch nicht so bewanderte Eigentümer ist das oft ein Buch mit sieben Siegeln«, meint WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. »Die Kontrolle ist aber elementar wichtig, denn häufig versteckt sich im Zahlenwerk der eine oder andere finanziell oder wirtschaftlich schwer verdauliche Posten.«
WiE hat deshalb sechs »goldene Regeln« zusammengestellt, mit denen Eigentümer und Verwaltungsbeiräte schon in Grundzügen die Jahresabrechnung kontrollieren können.
1. Belege
Eine kaufmännische Grundregel ist, dass wirklich jede Zahlung belegbar sein muss. Eigentümer und Verwaltungsbeiräte sollten hier Wert auf eine ordentliche Buchführung legen - und größere Zahlungen und weitere Strichproben kontrollieren.
2. Originale
Kopien können auch gefälscht sein. Deshalb sollten Rechnungen, Bankkontenauszüge und weitere Unterlagen als Original vorhanden sein - und auch als solche bei der Prüfung vorgelegt werden.
3. Kontostände
Ein schneller Test ist, ob die in der Jahresabrechnung aufgeführten Gesamteinnahmen und -ausgaben tatsächlich mit dem realen Kontostand zum Jahresende übereinstimmen. Gibt es hier Unklarheiten oder sogar Unregelmäßigkeiten, müssen diese umgehend von der Verwaltung geklärt werden können.
4. Überträge
Die Jahresabrechnung besteht aus mehreren Teilen. Die Überträge müssen übereinstimmen. Ein Nachrechnen bringt nicht selten Rechenfehler zu Tage.
5. Hausgeldrückstände
Ein besonderes Ärgernis für die Gemeinschaft ist es, wenn einzelne Eigentümer das vereinbarte Hausgeld nicht bezahlen. Es sollte unbedingt kontrolliert werden, ob solche Rückstände erfasst werden - und ob der Verwalter zügig und nachhaltig diese Forderungen eintreibt.
6. Rücklagen
Ein wichtiger Punkt sind die angesparten Rücklagen der Eigentümergemeinschaft. Sie dienen etwa für größere Modernisierungen. Hier muss dringend geprüft werden, wie hoch diese sind - und warum der tatsächliche Bankkontenstand von der erwarteten Summe womöglich abweicht.
»Verwaltungsbeiräte können sogar persönlich in die Haftung genommen werden, wenn sie grobe Fehler bei der Kontrolle der Jahresabrechnung machen«, sagt Heinrich. Sie sind per Gesetz für diese Abrechnungsprüfung zuständig, ohne kaufmännische Grundkenntnisse sei das aber eigentlich gar nicht zu leisten.
Außerdem hat der Verband die Erfahrung gemacht, dass bei jahrelangen laschen Prüfungen einige Verwalter sich nicht mehr viel Mühe geben: »Warum sollen sie sich auch für kostengünstige Dienst- und Bauleistungen und korrekte Abrechnungen einsetzen, wenn es den Wohnungseigentümern egal ist«, fragt Heinrich.
Damit die Verwaltungsbeiräte fit für diese Aufgabe sind, bietet WiE sowohl einen Ratgeber als auch spezielle Schulungen an. Der Ratgeber »Endlich Durchblick - Die Prüfung der Jahresabrechnung!« beinhaltet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie konkrete Fallbeispiele, übersichtliche Schaubilder und Checklisten. WiE/nd
Der Ratgeber kann für 21,90 € inkl. MwSt über www.wohnen-im-eigentum.de/shop/ratgeber.html bestellt werden.
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