Klausel unwirksam

Mieterwechselpauschale

  • OnlineUrteile.de
  • Lesedauer: 1 Min.
Sieht eine Formularklausel im Mietvertrag vor, dass neue Mieter eine »Mieterwechselpauschale« an die Hausverwaltung zahlen müssen, ist diese Klausel unwirksam.

Zum einen steht dem Verwalter kein Entgelt zu, wenn er Wohnungsuchenden eine von ihm selbst verwaltete Wohnung vermittelt. Zum anderen wälzt diese Klausel die Kosten der Verwaltungstätigkeit auf den Mieter ab . Eine Hausverwaltung wird vom Vermieter beauftragt und dafür bezahlt, Mietverträge abzuschließen und sich um Änderungen zu kümmern. Diesen Aufwand darf sie nicht doppelt in Rechnung stellen, urteilte das Amtsgerichts Münster (Az. 55 C 1325/15). OnlineUrteile.de

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