nd-aktuell.de / 20.04.2016 / Ratgeber / Seite 21

Kein Mindesthaltbarkeitsdatum mehr?

Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung

Viele Lebensmittel werden entsorgt, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht ist. Im Kampf gegen die Lebensmittelverschwendung setzt der Bundesminister für Landwirtschaft und Ernährung auf »intelligente Verpackungen«.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln ist kein Verfallsdatum. Ist das Datum abgelaufen, bedeutet das noch lange nicht, dass die Ware verdorben ist.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln ist kein Verfallsdatum. Ist das Datum abgelaufen, bedeutet das noch lange nicht, dass die Ware verdorben ist.

Dabei geht es um eine rasche Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums auf Verpackungen. Der Hintergrund: In wenigen Monaten wird der Entwurf einer EU-Richtlinie vorliegen, wonach die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet werden sollen, die Zahl der Lebensmittelabfälle bis 2025 um 30 Prozent zu verringern.

In Deutschland landen jährlich rund 11 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Davon stammen 6,7 Millionen Tonnen von Privathaushalten. Europaweit sind es sogar 100 Millionen Tonnen - dies entspreche einem Drittel der Nahrung für den menschlichen Gebrauch.

Tatsächlich sind aber die meisten Produkte erheblich länger verwendbar als auf den Verpackungen steht, weil die Hersteller zu große Sicherheitspuffer eingebaut haben. Um die Verschwendung von Nahrungsmitteln einzudämmen, müsse daher das Mindesthaltbarkeitsdatum zu einer qualifizierten Verbraucherinformation weiterentwickelt werden. Bereits 2014 hatte der Bundesminister die Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums für einige Produkte ins Gespräch gebracht.

Experten gehen davon aus, dass der »intelligenten Verpackung« die Zukunft gehört. In Joghurtbecher etwa ließen sich elektronische Chips einbauen, die ermitteln, wie sich das Produkt von Tag zu Tag verändere. Eine Farbskala von Grün bis Rot soll anzeigen, wie es um die Verzehrbarkeit steht. Danach kann jeder selbst entscheiden, bis zu welchem Grad er das Nahrungsmittel noch verwendet.

Übrigens müssen Händler in Frankreich nach einem im Februar beschlossenen Gesetz unverkaufte Nahrungsmittel spenden, verarbeiten, als Tierfutter verwenden oder kompostieren. Die Bundesregierung plant ein solches Wegwerfverbot nicht. dpa/nd